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Wien Holding-Arena: Verwaltungsgericht hat entschieden: Zuschlagsentscheidung für OVG aufgehoben

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Wien bekommt eine neue Indoor-Multifunktionsarena für Großveranstaltungen in den Be­reichen Konzert, Show, Entertainment und Sport mit einer Besucherkapazität von zumindest 20.000 Menschen. Nach der Festlegung des Standortes in Neu Marx, der Durchführung eines Architekturwettbewerbs sowie der Projektoptimierungs- und Projektkonsolidierungsphase waren die Voraussetzungen geschaffen, um einen strategischen Partner für die Planung, Errichtung, Betrieb und Finanzierung des Arena-Projektes zu suchen und zwar im Rahmen eines zweistufigen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundes­vergabe­gesetzes.

Der Weg zur Zuschlagsentscheidung

Das Vergabeverfahren wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Schiefer Rechtsanwälte GmbH, begonnen von der Vorbereitung des Vergabeverfahrens über die Durchführung bis hin zur Zuschlagsentscheidung, vollumfänglich abgewickelt.

Die wirtschaftliche Prüfung und Plausibilisierung der eingelangten Angebote samt Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Businessplänen erfolgte durch KPMG Advisory GmbH.

Die technische Prüfung und Plausibilisierung der eingelangten Angebote samt Plänen und technischen Umsetzungskonzepten erfolgte durch ARGE Wendl ZT GmbH sowie Moser Architects Ziviltechniker GmbH.

Die Bewertung der Letztangebote nach rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Vorprüfung durch die oben genannten externen Experten erfolgte durch nachstehende Bewertungskommission: Rudolf Klausnitzer, AR-Vorsitzender der WH Arena Projektentwicklung GmbH; Mag. Herwig Straka, CEO emotion management gmbH; Dir. Norbert Kettner, Direktor Wiener Tourismusverband; Dipl.-Vw. Klemens Himpele, CIO Stadt Wien der MD-OS – Gruppe Prozessmanagement und IKT-Strategie; Senatsrat Mag. Mag. Michael Kremser, Dezernatsleiter MA 5; Dipl.-Ing. Thomas Madreiter, Planungsdirektor Magistratsdirektion Geschäftsbereich Bauten und Technik (zeitweise vertreten durch Ersatzmitglied Mag. Gunter Jochum, Leiter Rechtsabteilung Wien Holding GmbH); Mag.a Doris Rechberg-Missbichler, Büroleiterin Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke; Dr. Claus Hofer, Geschäftsführer Urban Innovation Vienna GmbH; Dr.in Ilse Stockinger, Geschäftsführerin WH Arena Projektentwicklung GmbH; Ing. Philipp Walter, MA, CIIA, CEFA, Leitung Finanz- und Beteiligungscontrolling Wien Holding; Dr. Kurt Gollowitzer, Geschäftsführer Wien Holding; Mag.a Elisabeth Schwarzinger, Prokuristin Wien Holding.

OVG Bristol Limited als Bestbieter aus dem Verfahren hervorgegangen

Nach erfolgter Vorprüfung aus rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Sicht durch Schiefer Rechtsanwälte GmbH, KPMG Advisory GmbH und ARGE Wendl ZT GmbH sowie Moser Architects Ziviltechniker GmbH wurde durch einen einstimmigen Beschluss der eingesetzten Bewertungskommission die OVG Bristol Limited mit Sitz in London als Bestbieter bewertet. Bei der OVG Bristol handelt es sich um ein Konzernunternehmen der Oak View Group aus den USA, die als welt­weit größter Developer von Entertainment- und Sport-Venues gilt. Die Gesamterrichtungskosten wurden vom Bestbieter mit 384 Millionen Euro veranschlagt. Bei einem prognostizierten Baubeginn im Jahr 2025 ist die Fertigstellung des OVG-Projektes bis voraussichtlich Ende 2029 vorgesehen. Die Finanzierung der Arena wird zum größten Teil von der OVG übernommen. Jener Betrag, mit dem sich die Stadt Wien an der Errichtung beteiligen wird, liegt auf Basis des Letztangebotes der OVG bei rund 55 Millionen Euro.

Verwaltungsgericht hat Zuschlagsentscheidung für OVG aufgehoben

Wie bei Vergabeverfahren in diesen Dimensionen und in dieser Komplexität nicht unüblich, wurden in diesem Verfahren zwei Nachprüfungsanträge, einer von der CTS Eventim AG & Co KGaA und einer von der SAM03 Beteiligungs GmbH als Projektgesellschaft des PORR Konzerns auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung bzw. auf Untersagung des Vertragsabschlusses, beim Verwaltungsgericht Wien eingebracht.

Das Vorbringen der Antragstellerinnen stützte sich auf Argumente, die von der Auftraggeberin nicht beeinflusst werden können. Wie zum Beispiel eine behauptete fehlende Eignung von OVG oder auch die Zusammensetzung des Bieterkonsortiums.

Die SAM03 Beteiligungs GmbH hat ihren Einspruch bereits einen Tag vor Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wien, die am 31. August 2023 stattgefunden hat, zurückgezogen. Die Argumente der Auftraggeberin im Nachprüfungsverfahren haben die Antragstellerin offensichtlich überzeugt.

Was den Einspruch der CTS Eventim AG & Co KGaA betrifft, so hat das Verwaltungsgericht Wien nun seine Entscheidung bekannt gegeben: Dem Antrag der CTS Eventim wurde vom Gericht stattgegeben. Die Zuschlagsentscheidung an OVG wurde aus formalen Gründen für nichtig erklärt. „Das Gericht stützt sich dabei im Wesentlichen darauf, dass die Änderung der Zusammensetzung des Bieterkonsortiums, deren Hintergründe der Änderung der ursprünglichen Bietergemeinschaft auch vom Verwaltungsgericht nicht aufgeklärt werden konnten, unzulässig ist. OVG sei nicht als Rechtsnachfolger der Bietergemeinschaft anzusehen. In inhaltlicher Hinsicht hat das Gericht jedoch festgestellt, dass die von OVG angebotene Errichtung der WH Arena den Anforderungen der Ausschreibung entspricht und die vorgelegte Machbarkeitsstudie schlüssig und nachvollziehbar ist. Gleiches gilt für die kalkulierte Refinanzierung“, so Martin Schiefer von der Rechtsanwaltskanzlei Schiefer Rechtsanwälte GmbH, die von der Wien Holding mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt wurde.

Wien Holding beabsichtigt Verfahren zu widerrufen: Neue Ausschreibung wird vorbereitet

Da das Verwaltungsgericht Wien das Ausscheiden des Angebots der OVG aus formalen Gründen festgestellt hat, ist das Angebot von OVG auch nicht mehr sanierbar. Auch wenn gegen diese Entscheidung eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof möglich wäre, wird die Wien Holding diesen Rechtsweg nicht beschreiten. Nachdem die Zuschlagsentscheidung an OVG für nichtig erklärt wurde, verbleibt lediglich ein Angebot im Vergabeverfahren. Aus diesem Grund kann das Vergabeverfahren widerrufen werden. Die Wien Holding beabsichtigt an die CTS Eventim keinen Zuschlag zu erteilen und das Vergabeverfahren zu widerrufen, da das Angebot der CTS Eventim im Vergleich zum Angebot von OVG um ein Vielfaches höhere Errichtungskosten und Zuzahlungen der Stadt Wien vorsieht.

CTS-Eventim baut aktuell laut eigenen Angaben in Mailand die größte und modernste Arena Italiens. Das Fassungsvermögen dort beträgt 16.000 Besucher*innen – die Kosten betragen laut Eventim in Mailand 180 Millionen Euro. Für Wien liegt das Angebot der Eventim also exorbitant höher, auch wenn man berücksichtigt, dass in Wien 20.000 Besucher*innen in der Arena vorgesehen sind. Warum ein vergleichbar attraktives Angebot in Wien nicht abgegeben wurde, bleibt ungeklärt; bei einer Neuausschreibung wird jedoch auch der CTS-Eventim nochmals die Möglichkeit gegeben, ein allenfalls attraktiveres Angebot auch für die Multifunktionsarena in Wien abzugeben.

Das Vergabeverfahren hat gezeigt, dass das Modell einer strategischen Partnerschaft das richtige ist, um das Projekt umzusetzen. Das Angebot der OVG bestätigt darüber hinaus, dass es möglich ist, eine neue Multifunktionsarena für mindestens 20.000 Besucher*innen zu errichten, zu finanzieren und zu betreiben. 

Als umsichtiger Auftraggeber wurde die Dauer eines Vergabekontrollverfahrens und auch eine allfällige Wiederholung des Vergabeverfahrens im Gesamtzeitplan bereits berücksichtigt, sodass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien zu keinem Projektverzug führt.

High-Level-Arena für 20.000 Menschen: als Landmark auf Basis des Architektur­wettbewerbs gestaltet, nachhaltig geplant, errichtet und betrieben  

Bei der Neuausschreibung ist es wie bisher das Ziel, den Bestbieter für eine strategische Partner­schaft zur Planung, der Errichtung, dem Betrieb und der Finanzierung der Arena zu ermitteln, wobei von den Bietern insbesondere folgende Vorgaben zu erfüllen sind:

So ist es Aufgabe der Bieter, die Arena als multifunktionale High-Level-Arena zu konzipieren, zu errichten und zu betreiben, um sie als Austragungsort für große Rock- und Popkonzerte sowie große Shows von actionreichen Sonderevents bis hin zu großen Sportevents genauso wie für Messen und E-Sport-Events nutzen zu können. Von der Eventtechnik über die Produktionsbedingungen mit höchstmöglicher Flexibilität bis hin zu Sponsoring, Hospitality und Publikumsservice (Customer Experience) waren so hohe Stan­dards zu setzen, dass die Arena zu einer der „Must-Play-Arenen“ in Europa werden kann. Denn die weltweit tätige Veranstaltungsbranche soll in der Arena europaweit herausragende Rahmenbedingungen für zahlreiche Entertainmentformate vorfinden. Dazu gehört auch ein einzigartiges zukunftsfähiges Besuchererlebnis. Digitale Interaktion soll ebenso selbstver­ständlich sein, wie ein besonderes Gastronomieerlebnis und hochwertige Retail- und Merchandisebereiche.

Der strategische Partner hat darüber hinaus mit der Arena ein architektonisches Landmark für die Stadt Wien unter schlüssiger Fortführung des Siegerentwurfs aus dem Realisierungs­wettbewerb (der Architekten Kronaus/Mitterer/Gallister) zu schaffen.

Nachhaltigkeit, Ökologie und Klimaschutz sind besonders wichtige und zentrale Vorgaben. Deshalb wurde verlangt, dass die Arena sehr hohe Standards in dieser Hinsicht bei Planung, Errichtung und Betrieb gewährleisten muss. Zumindest der Klimaaktiv Gold Standard ist zu erreichen.

Auch das Thema Sicherheit hat in der Arena höchste Priorität. Der strategische Partner hat zu garantieren, dass aktuellste Sicherheitskonzepte geplant und umgesetzt und im laufenden Betrieb eingehalten werden.

Darüber hinaus gilt es unter anderem auch sicherzustellen, dass die Arena derart betrieben und bespielt wird, dass sie für alle Veranstalter offen ist und es keine Ausschließlichkeitsrechte für bestimmte Veranstalter gibt. Auch das Thema Ticketing ist so zu gestalten, dass bestehende Ticketvertriebs-Organisationsstrukturen zu berücksichtigen sind, auch um den bestehenden Wettbewerb unter den verschieden Ticket­anbietern nicht zu beinträchtigen.

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