EU-Lieferkettengesetz funktioniert nur mit praxistauglicher Lösung
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unterstützt das Ziel des Lieferkettengesetzes, sieht aber in der Praxis große Herausforderungen. Insbesondere dürfe das Abwälzen von staatlichen Hoheitsaufgaben auf die Unternehmen nicht zum Bumerang für den Wirtschaftsstandort Europa werden. Deshalb plädiert die WKÖ dafür, dass in den Trilogverhandlungen zum EU-Lieferkettengesetz eine „praxistaugliche Lösung mit Augenmaß“ gefunden wird. „Aktuell lässt die Ausgestaltung noch zu viele Fragen offen“, sagt Rosemarie Schön, Leiterin der rechtspolitischen Abteilung in der WKÖ.
Konkret würde die staatliche Aufgabe, Umwelt-, soziale Standards und Menschenrechte durchzusetzen, teilweise auf Unternehmen abgewälzt werden.
Zudem würden unklare Vorgaben zu mangelnder Rechtssicherheit führen. Sinnvollerweise müsse die Verantwortung auf jenen Bereich begrenzt bleiben, den Unternehmen tatsächlich beeinflussen können. Denn gerade kleine und mittlere Betriebe in Österreich wären – als Zulieferer größerer Unternehmen – indirekt massiv betroffen: Auf sie kämen ebenfalls Verantwortlichkeiten aus dem EU-Lieferkettengesetz zu. Und speziell für diese Betriebe wären der bürokratische Mehraufwand und die Umsetzungskosten besonders belastend.
„Die Betriebe dürfen damit nicht allein gelassen werden. Hier wird es intensive Unterstützung und Beratungen brauchen“, so Schön: „Europäische Unternehmen sind bei sozialen und ökologischen Standards bereits globale Vorreiter. Sie können diese Rolle nur dann weiter ausüben, wenn das Lieferkettengesetz eine praxistaugliche Lösung mit Augenmaß findet, die gleiche Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit bietet und somit die EU als Wirtschaftsstandort absichert.“ (PWK315/HSP)
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