Techniker schwer verletzt und traumatisiert nach Arbeitsunfall: Erst nach Klage durch die AK Wels erhielt er Versehrtenrente
Dramatischer Arbeitsunfall in einer Firma im Bezirk Wels-Land: Bei Reparaturarbeiten an einem LKW erlitt ein Baumaschinentechniker einen Bruch des Jochbeins und der Augenhöhlenwand sowie Prellungen der Schulter und des Brustkorbs. Der Unfall war nicht nur lebensgefährlich, sondern zog für den Mann auch eine schwere posttraumatische Belastungsstörung nach sich. Obwohl er noch lange Zeit nach dem Unfall Behandlungen benötigte, wollte die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) keine Minderung der Erwerbsfähigkeit anerkennen. Somit hatte er auch keinen Anspruch auf eine Versehrtenrente. Die AK Wels ging für den Mann vor Gericht und klagte gegen den Bescheid.
Doch die AUVA stellte dem Mann einen negativen Bescheid aus. Sie vertrat die Meinung, dass keinerlei Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegen würde. Daraufhin wandte sich der Arbeitnehmer an die Arbeiterkammer Wels. Diese brachte Klage gegen die AUVA ein. Im Zuge der Verhandlung wurde vom Gericht ein neues Gutachten über den gesundheitlichen Zustand des Mannes veranlasst. Dieses bestätigte die Rechtsansicht der AK und kam zum Befund, dass eine Gesamtinvalidität von 20 Prozent vorliege. Die AUVA musste dem Mann eine unbefristete Versehrtenrente in diesem Ausmaß zusprechen.
Bei Zweifeln über negative Bescheide: AK berät kostenlos
AK-Präsident Andreas Stangl ermutigt AK-Mitglieder, sich bei Problemen und Fragen an die AK zu wenden: „Fälle wie dieser zeigen, dass negative Rentenbescheide nicht einfach kampflos hingenommen werden müssen. Die Beratung und Vertretung durch die AK ist für AK-Mitglieder kostenlos. Die räumliche Nähe zu den AK-Bezirksstellen ist in solchen Fällen für die Betroffenen ein zusätzliches, wertvolles Service.
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