Novelle Schulunterrichtsgesetz: erneut keine WFA-Überprüfung über die Auswirkung auf Kinder und Jugendliche
Grundsätzlich ist der aktuelle Gesetzesentwurf zum Schulunterrichtsgesetz mit der Etablierung verpflichtender Kinderschutzkonzepte und damit einer Stärkung des Kinderschutzes im Schulbereich positiv zu bewerten. Unverständlich ist allerdings, dass gemäß dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Implementierung ergänzender Kinderschutzbestimmungen keine finanziellen Auswirkungen haben sollen. Diese Einschätzung ist seitens der Kinder- und Jugendanwaltschaften entschieden zurückzuweisen, da für die Umsetzung der Maßnahmen jedenfalls zusätzliche Kosten für Personalschulungen, die Beiziehung von Kinderschutzorganisationen zur Erarbeitung von Kinderschutzkonzepten, Monitoring, Organisationsentwicklungsprozesse oder Kampagnen zur Bewusstseinsbildung zu antizipieren sind. Auch sollen die weiteren im Gesetzesentwurf angedachten Änderungen auf die Entwicklung und Entfaltung auf Kinder und Jugendliche keine Auswirkungen haben. Die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA), seit 2013 gesetzlich verankert, ist dabei für die entsprechenden Entscheidungsträger:innen bedauerlicherweise ein kaum genütztes Mittel, um eine transparente Gegenüberstellung von Kosten sowie erwünschte und/oder unerwünschte Wirkungen von Maßnahmen zu erstellen. „Es ist nicht einzusehen, dass sogar bei einem Gesetzesentwurf, der ein so dringendes kinderrechtliches Thema wie Schutzkonzepte behandelt, keine Überprüfung der Auswirkungen für Kinder und Jugendliche durchgeführt wird. Das ist aus unserer Sicht eine Kinderrechtsverletzung und stellt einen groben Mangel dar“, sagt die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal.
Hohe Vernachlässigung der WFA-Verpflichtung
Im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung wird auch die WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Abschätzung der Auswirkungen auf junge Menschen erschreckend häufig nicht durchgeführt. In einem Analysepapier der Kinder- und Jugendanwaltschaften wurde festgehalten, dass bei bestehender WFA-Verpflichtung in nur 27,5 % der Fälle eine WFA-Überprüfung durchgeführt wird. „Diese Zahlen zeigen eine immense Lücke in der systematischen Missachtung der Kinderrechte. Wir ersuchen daher das Bundesministerium bei der Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen für Kinder und Jugendliche mittels Folgeabschätzungen zu überprüfen und entsprechende Budgetmittel für den Schutz von Kindern bereitzustellen“, so die Kinder- und Jugendanwälte Österreichs.
Die „Analyse zur Umsetzung der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung“ und die „Stellungnahme zu den geplanten Änderungen im Schulunterrichtsgesetz“ sind auf der Website der Österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften abrufbar: https://www.kija.at/stellungnahmen
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. PID Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien