Katholischer Familienverband zur Umsetzung der Work-Life Balance Richtlinie: Intention gut, aber die Umsetzung benachteiligt Mütter | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Katholischer Familienverband zur Umsetzung der Work-Life Balance Richtlinie: Intention gut, aber die Umsetzung benachteiligt Mütter

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Prinzipiell begrüßt der Katholische Familienverband die von ihm geforderte Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der Work-Life Balance und Partnerschaftlichkeit. „Dass diese im Jahr 2019 beschlossene Richtlinie jetzt umgesetzt wird, begrüßen wir“, sagt Familienverbandspräsident Alfred Trendl. Dennoch gibt es für die größte überparteiliche Familienorganisation einen großen Wermutstropfen bei der Umsetzung: „Sie bedeutet für Familien, in denen nur ein Elternteil Karenz in Anspruch nimmt, eine Verschlechterung, weil damit de facto zwei Monate Karenz gestrichen werden“, kritisiert Trendl. „Es soll nicht der Staat, sondern die Eltern entscheiden, wie sie sich die Erziehung aufteilen!“

„Wir hätten eine Ausweitung begrüßt, etwa, dass nach den 24 Monaten Karenz weitere zwei Monate für die Väter reserviert sind“, so Trendl und kritisiert, dass Familien, bei denen ausschließlich eine Person in Karenz geht, nun zwei Monate weniger in Anspruch nehmen können. „Damit bevormundet der Staat die Eltern bei der Karenzaufteilung“, so die Kritik von Trendl. „Wirklich familienfreundliche Betriebe werden diese zwei Monate Karenz Frauen auch freiwillig gewähren“ stellt Trendl fest.

Positiv hingegen ist für die Familienorganisation die Verdoppelung des Familienzeitbonus von 740 Euro auf 1.480 Euro pro Monat. „59 Prozent der befragten Väter unserer Väterstudie gaben an, sich mehr finanzielle Unterstützung zu wünschen. Dem wird damit entsprochen“, verweist Trendl auf die im Jänner präsentierte, vom Familienverband in Auftrag gegebene, Integral Studie zum Thema Väterbeteiligung. (abrufbar unter www.familie.at/vaeterstu die)

Noch in der Pflicht sieht Trendl die Bundesregierung bei der Reparatur der, laut OGH Beschluss vom August letzten Jahres, gesetzeswidrigen Wochengeldfalle. Diese schnappt zu, wenn eine Mutter nach der Geburt des ersten Kindes kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezieht, aber noch in Karenz und wieder schwanger ist. Betroffene Frauen haben dann keinen Anspruch auf Wochengeld. „Nun gilt es auch diese, vom obersten Gerichtshof als gesetzwidrig eingestufte, Regelung zu reparieren“, fordert Trendl und appelliert an die Familiensprecher/innen aller Parteien, einen entsprechenden Entschließungsantrag einzubringen.

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