Novelle des UVP-Gesetzes ist Meilenstein für Energiewende
Gestern wurde im Nationalrat eine weitreichende Novelle des UVP-Gesetzes beschlossen. „Die Novelle ist ein Meilenstein für die Windenergiebranche“, freut sich Ursula Nährer, Rechtsexpertin der IG Windkraft, und ergänzt: „Nun bedarf es einer Aufstockung der Kapazitäten der Genehmigungsbehörden und Verwaltungsgerichte. Außerdem sind die Bundesländer in der Verantwortung, rasch ausreichend Flächen für den Windkraftausbau auszuweisen und so zur Lösung von Energie- und Klimakrise beizutragen.“
Gestern hat der Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, GRÜNEN, SPÖ und NEOS eine lang erwartete Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes beschlossen. „Die UVP-Novelle greift eine Vielzahl von Hindernissen auf, mit der Planer von Windparks in der Realität konfrontiert sind, und es ist eine deutliche Verbesserung und Beschleunigung zu erwarten“, freut sich Nährer. Der Gesetzesbeschluss muss nun noch in den Bundesrat, der hier jedoch über kein absolutes Veto verfügt. Anfang April könnte das Gesetz dann in Kraft treten.
Beschleunigung der Genehmigung ohne Abstriche bei der Qualität
Durch das neue UVP-Gesetz werden die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, ohne dass es dabei zu Abstrichen bei der Qualität der Überprüfung kommt. „Sehr positiv sind eine bessere Strukturierung des Verfahrens, die Verankerung des öffentlichen Interesses an Vorhaben der Energiewende und die Vermeidung von Doppelprüfungen, etwa beim Landschaftsbild. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist die Ermöglichung der Genehmigung von Projekten unabhängig von der Ausweisung von Flächen durch die Landespolitik, falls keine ausreichende Energieraumplanung der Länder vorliegt“; so Nährer.
Das UVP-Gesetz gilt für Windkraftprojekte, die eine Leistung von mehr als 30 MW haben. In alpinen Regionen ist diese Grenze auf 15 MW Windparkleistung reduziert. Für alle kleineren Windparks bedarf es noch einer Beschleunigung der Verfahren. „Hier warten wir gespannt auf den Entwurf des angekündigten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes“, bemerkt Nährer.
In Fällen, wo eine überörtliche Windenergieraumplanung vorliegt, wird in Zukunft keine Widmung durch die Gemeinden mehr erforderlich sein. Dieser Entfall einer verpflichtenden Flächenwidmung der Gemeinden hatte wenige Tage vor Beschluss des Gesetzes noch für Aufregung gesorgt. Trotzdem wurde die Regelung, die bereits im Begutachtungsentwurf enthalten war, so beschlossen. Die IG Windkraft hatte sich für Zustimmungserklärungen der Gemeinden anstelle der aufwendigen Flächenwidmung ausgesprochen, weil die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde entscheidend für die Akzeptanz ist. Nur bei Gemeinden, die vollständig blockieren, sollte ein Durchgriff erfolgen. Bei aller Freude über die Verbesserungen durch die UVP-Novelle könnte dieser Widerstand der Gemeinden nun neuen Sand ins Getriebe der Windkraftentwicklung bringen. Die IGW vertraut jedoch darauf, dass es hier eine Lösung etwa über Leitfäden gibt.
Länder müssen Energiewende jetzt in die Hand nehmen
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und der UVP-Novelle hat der Bund zwei entscheidende Gesetze für die Energiewende geliefert. Nun sind die Länder am Zug. Sie müssen die erforderlichen Flächen ausweisen und die Genehmigungsbehörden angemessen ausstatten.
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