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Grebien/Grüne zu Heimopferrenten-Novelle: Wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit für die Opfer

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„Mit dem einstimmigen Beschluss zur Novellierung des Heimopferenten-Gesetzes im Rahmen der gestrigen Nationalrats-Sitzung wurde der Missstand behoben, dass bisher nicht alle Betroffenen für die widerfahrene Gewalt und das dadurch erlebte Leid entschädigt wurden. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit für die Opfer“, freut sich Heike Grebien, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen.

Personen, denen zwischen 9. Mai 1945 und 31. Dezember 1999 in Heimen, bei Pflegeeltern oder in Kranken-, Psychiatrie- und Heilanstalten Gewalt widerfahren ist, haben derzeit Anspruch auf eine Heimopferrente in der Höhe von 367,50 Euro pro Monat. Eine kleine Gruppe von Menschen erhielt diese jedoch aufgrund gesetzlicher Voraussetzungen nicht. Diese von der Volksanwaltschaft festgestellte Gesetzeslücke wird nun geschlossen. Künftig können auch jene Personen, die noch keine Pension beziehen und wegen eines Partner:innen-Einkommens auch keine Mindestsicherung bekommen, diese Heimopferrente erhalten. Diese Leistung soll rückwirkend mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle ausbezahlt werden, sofern ein Antrag innerhalb eines Jahres ab Kundmachung gestellt wird.

Auch Personen, die bereits individuelle Entschädigungen bekommen haben, hatten bislang keinen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, wie es die Heimopferente ist. Nach einer Feststellung des Obersten Gerichtshofs (OGH) steht aber eine individuelle Entschädigung einer Rente nicht entgegen. Mit der Gesetzesänderung wurde der Spruch des OGH berücksichtigt. Künftig gelten auch für Menschen, die bereits eine individuelle Entschädigungsleistung erhalten haben, die gleichen Bestimmungen für den Anspruch auf Heimopferrente. Menschen, die bereits eine Entschädigung aufgrund eines geprüften Sachverhalts erhalten haben, müssen im Verfahren für die Heimopferrente nicht neuerlich geprüft werden.

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