Reindl (SPÖ) ad Gemeinderat: Dringliche Anfrage der ÖVP an den Bürgermeister unzulässig | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Reindl (SPÖ) ad Gemeinderat: Dringliche Anfrage der ÖVP an den Bürgermeister unzulässig

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„Tatsächlich sind von den 14 Fragen lediglich drei zulässig. Somit ist die von der ÖVP an den Bürgermeister gerichtete dringliche Anfrage betreffend „5-Millionen-Euro-Steuergeld-Notspritze für SPÖ-Misswirtschaft in den Wiener Volkshochschule“ in fast allen Fragestellungen unzulässig und kann damit insgesamt als nicht zulässig erachtet werden“, so Gemeinderatsvorsitzender Thomas Reindl auf Basis einer eindeutig rechtlichen Beurteilung der Anfrage.

Die Wiener Volkshochschulen GmbH ist eine eigenständige juristische Person, an welcher die Stadt Wien und der Verband Wiener Volksbildung beteiligt sind. Und die Tätigkeit eigenständiger juristischer Person kann kein Gegenstand der Interpellation sein, denn Handlungen der juristischen Person sind nicht der Gemeindeverwaltung zurechenbar. Darüber hinaus hat die Wiener Volkshochschulen GmbH einen vollwertigen Aufsichtsrat dessen Aufgabe es ist, die Aufsicht über die Geschäftsgebarung der GmbH zu haben. „Hier muss die Politik dem Recht folgen. Sechs Fragen beziehen sich beispielsweise auf eine persönliche Einschätzung des Befragten. Das ist nicht zulässig, da es sich bei „Die Wiener Volkshochschulen GmbH“ um keine Gemeindeverwaltung handelt. Und die Anfrage zielt eindeutig auf „Die Wiener Volkshochschulen GmbH“ ab“, so Reindl. Auch die Fragen, welche im Zusammenhang mit der operativen Geschäftsführung der Wiener Volkshochschulen GmbH stehen, betreffen nicht die Gemeindeverwaltung und sind daher ebenso unzulässig.

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