Bundesrat gibt grünes Licht für Einführung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Bundesrat gibt grünes Licht für Einführung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie

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Der Einführung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie in Österreich ab September 2023 sollte nun nichts mehr im Wege stehen. Nach einer längeren Vorgeschichte, die unter anderem in einem Einspruch von drei Ländern an der Kundmachung des ursprüngliches Beschlusses gipfelte, sprach sich heute der Bundesrat einstimmig für die neuerlich eingebrachte Gesetzesmaterie aus. Darin nicht mehr enthalten sind aber die Bestimmungen über die Genehmigung von kieferorthopädischen Lehrpraxen durch die Zahnärztekammer, die in Wien, Burgenland und Kärnten auf Kritik gestoßen waren. Mehrheitliche Unterstützung fand zudem die Novelle zum Ärztegesetz, die nicht nur Verbesserungen bei der grenzüberschreitenden notärztlichen Versorgung bringt, sondern auch umfangreiche Änderungen im ärztlichen Ausbildungswesen enthält.

Mehrheitlich keinen Einspruch erhob zudem die Länderkammer gegen die Ausweitung des E-Rezepts sowie die Verlängerung diverser COVID-19-Regelungen in zahlreichen Gesetzesmaterien bis Mitte 2023, wie zum Beispiel die Möglichkeit zur Abgabe von kostenlosen Antigentests durch Apotheken. Mit der von ÖVP und Grünen vorgeschlagenen Änderung des ASVG werden die Nutzungsmöglichkeiten des E-Rezepts ausgebaut. In Hinkunft sind davon auch Heilmittel umfasst, die nicht auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers bezogen werden (z.B. hormonelle Verhütungsmittel). Die Novellierung des COVID-19-Lagergesetzes zielt wiederum darauf, in einer Übergangsphase für einen Notvorrat an Schutzausrüstungen und medizinischen Produkten zu sorgen, erläuterte Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Weiters dienen Änderungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes dazu, Ausnahmebestimmungen hinsichtlich der Betreuung von Menschen mit Behinderung um ein halbes Jahr zu verlängern. Bis Mitte 2023 soll somit die Durchführung unterstützender Tätigkeiten bei der Basisversorgung auch ohne Absolvierung des entsprechenden Ausbildungsmoduls möglich sein.

Keine Mehrheit fand jedoch ein im Laufe der Sitzung eingebrachter Entschließungsantrag der SPÖ, in dem der Gesundheits- sowie der Finanzminister aufgefordert werden, dem Pflegepersonal den ihnen versprochenen Bonus ("Entgelterhöhungszuschuss") in der Höhe von rund 2.000 €  steuer- und beitragsfrei auszubezahlen. Außerdem sollte der Kreis der Bezieher:innen auf alle Gesundheitsberufe ausgedehnt werden.



Einführung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie ab September 2023 ist nun fix

ÖVP und Grüne haben im November erneut einen Gesetzesantrag zur Einführung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie vorgelegt, wobei die zentralen Inhalte der ursprünglichen Vorlage unverändert bleiben. Im Konkreten geht es um die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Ausbildung und die Etablierung einer speziellen Berufsbezeichnung im Zahnärztegesetz sowie parallel dazu um die Verankerung der in diesem Zusammenhang anfallenden neuen Aufgaben der berufsrechtlichen Kammer im Zahnärztekammergesetz. Österreich gehört nämlich bis dato zu den wenigen Ländern in der EU, in denen der Beruf des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie noch nicht gemäß den europarechtlichen Vorgaben geregelt ist. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen nun ein Jahr später als geplant, nämlich am 1. September 2023. Als Qualifikationsnachweis gilt in Hinkunft der Abschluss einer postpromotionellen fachzahnärztlichen Ausbildung in der Kieferorthopädie, die ein theoretisches und praktisches Studium in Form eines zumindest dreijährigen Universitätslehrgangs auf Vollzeitbasis umfasst.

Laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gehen die maßgeblichen behördlichen Zuständigkeiten im ärztlichen Ausbildungsstättenrecht ab dem 1. Jänner 2023 von der Ärztekammer auf die Landeshauptleute über. Um dafür noch rechtzeitig die legistischen Grundlagen zu schaffen, haben ÖVP und Grüne im letzten Gesundheitsausschuss einen umfassenden Abänderungsantrag zum Ärztegesetz eingebracht. Zunächst stand nur die Erleichterung grenzüberschreitender ärztlicher Einsätze von organisierten Notarztdiensten sowie Not- und Bereitschaftsdiensten im Fokus des Gesetzesantrags . Diese Einsätze sollen ab 1. Jänner 2023 nicht mehr den Regelungen über den Dienstleistungsverkehr unterliegen, weil damit eine jährliche Anmeldepflicht bei der österreichischen Ärztekammer, die Vorlage bestimmter Nachweise sowie eine Grobüberprüfung durch die Ärztekammer verbunden sind. Durch die Anwendung des vereinfachten Reglements für Ärzt:innen mit ausländischem Berufssitz oder Dienstort werde auf bestehende Vollzugsprobleme in der Praxis vor allem in den Bundesländern Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg reagiert, lautete die Begründung.

Der Nationalratsbeschluss zum Ärztegesetz sieht unter anderem vor, dass die neuen Regelungen im Besonderen der Sicherstellung einer geordneten und transparenten Vollziehung dienen und auf den wesentlichen Verhandlungsergebnissen zwischen den Stakeholdern (Gesundheitsministerium, Länder und Österreichische Ärztekammer) beruhen. Enthalten sind zudem detaillierte Regelungen bezüglich der Voraussetzungen zur Anerkennung als Ausbildungsstätte, der Einsetzung einer Kommission für die ärztliche Ausbildung, der Visitationen durch die Landeshauptleute oder der Informationspflichten der Ärztekammer bezüglich der Ausbildungsstellen. Ein zentraler Punkt ist etwa, dass die Ausbildung in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien für Fachärzt:innen sowohl in der Sonderfach-Grundausbildung als auch in der Sonderfach-Schwerpunktausbildung auf 24 Monate verlängert wird.

Nachdem das Gesetz zur Einführung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie repariert wurde, werde seine Fraktion dem neuen Antrag zustimmen, erklärte Bundesrat Ingo Appé (SPÖ/K). Kritisch beurteilte er hingegen die Vorgangsweise der Regierungsfraktionen bei der Novellierung des Ärztegesetzes. Erst kurz vor der Sitzung des Gesundheitsausschusses habe man umfangreiche Abänderungen vorgeschlagen, die wieder einmal nicht begutachtet wurden, beklagte er.

Eine ähnliche Position nahm Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/S) ein. Während die Freiheitlichen die Etablierung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie unterstützen, stünden sie den Änderungen im Ärztegesetz ablehnend gegenüber. Als Gründe dafür führte sie aber nicht nur die fehlende Begutachtung an, sondern auch inhaltliche Kritikpunkte. Anstatt für bundesweit einheitliche Regeln zu sorgen, werde nämlich wieder nur ein "Flickwerk" geschaffen, da der Spielraum für die Bundesländer viel zu groß sei.

Beide zur Debatte stehenden Gesetzesanträge würden aufzeigen, wie kleinteilig das österreichische Gesundheitswesen sei, urteilte Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O). Sie vermutete, dass beim Einspruch der Bundesländer nicht inhaltliche Bedenken im Vordergrund standen, sondern einzig und allein die Tatsache, dass ein Bundesland derzeit Konflikte mit der Ärztekammer habe. Was das Ärztegesetz anbelangt, so mussten sehr detaillierte Regelungen ausverhandelt werden, um eine einheitliche Vollziehung zu gewährleisten, gab sie zu bedenken.

Bundesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP/St) befasste sich vor allem mit den Neuerungen im Ärztegesetz, die unter anderem einen wichtigen Beitrag zur grenzüberschreitenden notärztlichen Versorgung leisten werden. Bei der ärztlichen Ausbildungsstättenverwaltung handle es sich um eine diffizile Materie, für die aufgrund eines VfGH-Urteils eine Lösung noch vor Ende des Jahres auf den Weg gebracht werden musste. (Fortsetzung Bundesrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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