Blau-Gelbes Schulstartgeld: Beantragung ab 16. August 2022 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Blau-Gelbes Schulstartgeld: Beantragung ab 16. August 2022

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St.Pölten (OTS) – Heute, Freitagvormittag, informierte Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister in einer Presskonferenz in St. Pölten über den Start der Beantragung des Blau-Gelben Schulstartgeldes. „Mit dem Blau-Gelben Schulstartgeld haben wir eine ganz konkrete, ganz einfache und ganz zielgenaue Unterstützung für die Eltern, Kinder und Jugendlichen in Niederösterreich beschlossen“, so Teschl-Hofmeister, und weiter: „Mit 100 Euro werden alle Kinder und Jugendlichen in Niederösterreich unterstützt, ganz egal, welche Schule besucht wird. Diese Maßnahme erreicht treffsicher rund 200.000 Kinder und Jugendliche und das Land Niederösterreich investiert hierfür 20 Millionen Euro.“

Von der Primar- über die Sekundarstufe bis hin zu allen Lehrlingen könne das Blau-Gelbe Schulstartgeld beantragt werden, unabhängig vom Einkommen. Voraussetzung sei, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller den Hauptwohnsitz und das Kind einen Wohnsitz in Niederösterreich habe. Der Ort, an dem die Schule oder Lehrstelle besucht wird, spiele für die Beantragung aber keine Rolle.

Teschl-Hofmeister betonte außerdem: „Jedes Kind, jeder und jede Jugendliche in Niederösterreich, ist uns gleich viel wert. In einer Zeit, in der Teuerungen uns alle treffen und besonders der Schulstart von Mehrausgaben gekennzeichnet ist, möchte ich mich noch einmal bei allen Parteien bedanken, die gemeinsam mit uns diese Unterstützungsmaßnahme für unsere niederösterreichischen Familien beschlossen haben.“

Ab Dienstag, den 16. August 2022, bis einschließlich 4. Februar 2023 kann das Blau-Gelbe Schulstartgeld auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter www.noe.gv.at beantragt werden.

Alle Fragen rund um das Schulstartgeld können per Mail an schulstartgeld@noel.gv.at gerichtet werden. Auch eine Hotline ist eingerichtet: +43 (0)2742 – 9005 – 46346

Abschließend gab die Landesrätin noch einen Ausblick zum Einsatz Corona-positiven Personals in Schulen und Kindergärten. „Symptomlose Corona-positive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen zum Dienst kommen, werden aber mit administrativen Tätigkeiten betraut“. Teschl-Hofmeister stellte klar: “Keinesfalls wird jenes Personal mit den Kindern in der Gruppe arbeiten.“ Symptomlose, Covid-positive Erziehungsberechtigte werde es nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung gestattet, ihre Kinder unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen in den Kindergarten zu bringen und auch wieder abzuholen. In Bezug auf Landeslehrerinnen und -lehrer sagte sie: „Ob wir die Regelungen, die für die Bundeslehrerinnen und -lehrer gelten, genauso beim Lehrpersonal des Landes umsetzen, prüfen wir gerade.“

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