Bund und Länder berieten Verbesserungen bei Medikamentenverteilung und COVID-19-Register
Wien (OTS) – Die Bundesregierung und die Landeshauptleute haben sich am Montag zu weiteren Schritten zur aktuellen Corona-Situation in Österreich ausgetauscht. Im Mittelpunkt standen Verbesserungen bei der Verteilung von Medikamenten sowie bei der Lieferung von Daten für das COVID-19-Register. Auch das weitere Vorgehen bei der Absonderung Infizierter wurde diskutiert. ****
Bund und Länder haben am Montag die aktuelle Corona-Situation in Österreich diskutiert. Die Zahl der Neuinfektionen liegt aktuell bei bis zu 15.000 pro Tag. Rund 1.500 Spitalsbetten sind derzeit von COVID-Infizierten belegt. Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist nach aktueller Einschätzung nicht zu erwarten.
Auf der Tagesordnung des Gesprächs stand zunächst die Einmeldung ins COVID-19-Register. Es enthält pseudonymisierte Daten aller Patient:innen mit einer COVID-Infektion in Krankenhäusern. Das Register gibt unter anderem Aufschluss über die Zahl der Patient:innen mit COVID als Hauptdiagnose, die Dauer des Spitalsaufenthalts, die Wirksamkeit der Impfungen und ähnliches mehr. Es ist seit Mai in Betrieb, derzeit meldet erst ein Teil der Bundesländer regelmäßig seine Daten ein. Die Bundesregierung mahnte bei den Landeshauptleuten die vollständige Einmeldung der Daten ein, um künftig eine noch bessere Grundlage für den Schutz von Risikogruppen zu erhalten.
Diskutiert wurden auch mögliche Verbesserungen bei der Verteilung von COVID-19-Medikamenten. Sie senken das Risiko eines schweren Verlaufs deutlich, wenn sie rasch verabreicht werden, nachdem eine Corona-Infektion festgestellt wurde. Derzeit sind erst rund 5 Prozent der 480.000 Packungen an Risikopatient:innen abgegeben worden, der Großteil in Krankenhäusern. Die Bundesländer verfolgen hier unterschiedliche Strategien, um Patient:innen zu informieren. Die Österreichische Ärztekammer hat bereits eine intensive Information niedergelassener Ärzt:innen zugesagt.
Thema war auch das weitere Vorgehen bei der Absonderung Infizierter. Dazu gibt es seit 1. Juli eine Verordnungsermächtigung im Epidemiegesetz. Sie erlaubt es, die Absonderung durch Verkehrsbeschränkungen zu ersetzen, wenn das die epidemiologische Lage erlaubt. Das Gesundheitsministerium hat in Abstimmung mit dem Arbeitsministerium und dem Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt einen Verordnungsentwurf erarbeitet. Die Bundesregierung hat mit der Frage auch die Expert:innen von GECKO befasst.
Bundeskanzler Karl Nehammer:
„Gerade bei COVID-19 ist die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern essentiell. Das gilt für die Impfung ebenso wie für die Verteilung der Medikamente. Eine funktionierende Logistik bei der Verteilung von Medikamenten ist wichtig, damit die betroffenen Menschen rasch behandelt werden und Spitalsaufenthalte, wenn möglich, verhindert werden können. Ich danke den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer für den konstruktiven Austausch und die heutigen Beratungen.“
Gesundheitsminister Johannes Rauch:
“Zusätzlich zur Corona-Schutzimpfung ist der Einsatz von COVID-19-Medikamenten ein wichtiger Schritt, um Menschen mit erhöhtem Risiko vor einem Spitalaufenthalt zu schützen. Das hilft uns sowohl in der aktuellen Sommerwelle als auch im weiteren Verlauf der Pandemie. Wir brauchen die Unterstützung der niedergelassenen Ärzt:innen, um endlich in die Breite zu kommen. Dazu haben wir schon viele Gespräche geführt. Das COVID-19-Register wird uns helfen, Entscheidungen noch besser als bisher auf einer objektiven Basis zu treffen. Die Unterstützung der Länder ist bei der gesamten weiteren Bewältigung der Pandemie besonders wichtig, deshalb stimmen wir uns regelmäßig mit ihnen ab.”
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