Bundesrat besiegelt einhellig das Ende der COVID-19-Impfpflicht | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Bundesrat besiegelt einhellig das Ende der COVID-19-Impfpflicht

0 227

Wien (PK) – Einstimmig hat sich heute der Bundesrat für die Aufhebung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes ausgesprochen. Nur fünf Monate nach dem Inkrafttreten ist es damit nun wieder Geschichte. Mit zur Debatte standen auch Anpassungen der Bestimmungen über die Heimquarantäne und bei der digitalen Verschreibung von Medikamenten. Die Novellen wurden mehrheitlich angenommen.

Für das von den Regierungsparteien vorgelegte Tierschutzpaket stimmten die Bundesrät:innen mehrheitlich. Damit wird das seit langem geforderte Ende für Ställe mit Vollspaltböden in der Schweinehaltung eingeleitet.

Ein Abkommen mit Südkorea zur Förderung des kulturellen Austauschs passierte die Länderkammer einstimmig.

COVID-19-Impfpflicht abgeschafft

Mit einem Antrag haben ÖVP und Grüne die Aufhebung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und einer zugehörigen Verordnung auf den Weg gebracht. In der Begründung des Antrags heißt es, dass damit der Beitrag der Impfung zur Bewältigung der Pandemie nicht in Abrede gestellt, sondern dass lediglich von einer Rechtspflicht zur Impfung abgesehen werde. In Kraft treten soll die Änderung mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung.

Im Epidemiegesetz bzw. im COVID-19-Maßnahmengesetz werden Änderungen vollzogen, die aufgrund der jüngst beschlossenen Verordnungsermächtigung für den Gesundheitsminister zur Festlegung von Verkehrsbeschränkungen notwendig wurden. Es handelt sich um Anpassungen bzw. Klarstellungen in Bezug auf eine Heimquarantäne nach einem positiven Antigentest sowie die Vergütung des Verdienstentgangs bei einer Corona-Infektion. Ursprünglich hatte der Antrag der Koalition nur redaktionelle Anpassungen sowie eine datenschutzrechtliche Änderung beinhaltet, wonach Impfzertifikate künftig nicht mehr als PDF im E-Impfpass gespeichert, sondern nur mehr als Link zur Verfügung stehen sollen. Die Regelungen wurden mehrheitlich bestätigt.

Die Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes beinhaltet Änderungen bei der Verschreibung von suchtgifthaltigen Arzneimitteln zur Schmerztherapie und Opioid-Substituten per E-Mail, die mehrheitlich angenommen wurden. Man will damit eine möglichst patient:innenfreundliche Übergangslösung schaffen, bis die Verschreibung vollständig auf einen elektronischen Prozess umgestellt wird. Aufgrund eines Engpasses bei E-Card-Lesegeräten wird außerdem die im Zuge der Pandemie geschaffene Möglichkeit zur Überprüfung der Identität von Personen ohne Stecken der E-Card eingeschränkt auf Apotheken und Impfstraßen verlängert.

Ingo Appé (SPÖ/K) meinte, es sei grundsätzlich richtig, die Impfung der persönlichen Entscheidung zu überlassen. Grundsätzlich sei die COVID-19-Impfung sinnvoll, sie habe weltweit Millionen an Todesopfern verhindert. Angesichts der derzeitigen Sommerwelle der Pandemie vermisse er jedoch eine Strategie des Gesundheitsministers und der Bundesregierung, meinte Appé. In einem Entschließungsantrag seiner Fraktion forderte der SPÖ-Bundesrat, dass die Bundesregierung rasch Maßnahmen zur Erhöhung der Impfbereitschaft bei verschiedensten Infektionskrankheiten ergreifen solle. Der Antrag blieb in der Minderheit.

Doris Hahn (SPÖ/N) brachte einen Entschließungsantrag der Sozialdemokrat:innen ein, in dem sie Reformen der Kinder- und Jugendpsychiatrie forderte. Die Zahlen zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen seien beunruhigend. Reformen der gesundheitlichen Versorgung von psychischen Erkrankungen seien überfällig, es bestehe ein eklatanter Mangel an Kassenärzt:innen, Schulpsycholog:innen und Klinikplätzen. Der Antrag wurde abgelehnt.

Die Impfung habe einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie geleistet, betonte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O). Da sich nun gezeigt habe, dass die Impfpflicht die Impfbereitschaft nicht erhöht und auch die Spaltung in der Gesellschaft vertieft habe, ziehe man die Konsequenzen und beende die Geltung des Impfpflichtgesetzes vorzeitig.

Josef Ofner (FPÖ/K) kritisierte die Koalition sowie die SPÖ und die NEOS, die ungerechtfertigte Zwangsmaßnahmen gegen die Bevölkerung unterstützt hätten. Die FPÖ sei als einzige Partei konsequent gegen Einschränkungen der Freiheitsrechte und gegen wirkungslose Maßnahmen der Pandemiebekämpfung aufgetreten, während SPÖ und NEOS nur „Pseudoopposition“ gemacht hätten, meinte Ofner. Offenbar seien ÖVP und Grüne aus wahltaktischen Gründen und aus Angst vor der Reaktion der Bevölkerung jetzt bereit, die „sinnlose Impfpflicht“ aufzuheben.

Markus Leinfellner (FPÖ/St) vertrat die Auffassung, dass es, basierend auf den bekannten Fakten zum Pandemieverlauf, gar nie zu einer Impfpflicht kommen hätte dürfen. Das Corona-Management der Bundesregierung habe nichts als Chaos und Freiheitsbeschränkung gebracht, mit schwere gesellschaftlichen Auswirkungen. Diese reichten von der Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung über die Zerstörung des Vereinslebens bis zum Ruin von Betrieben, sagte Leinfellner. Heftige Kritik an den Maßnahmen der Bundesregierung übten auch seine Fraktionskollegen Christoph Steiner (FPÖ/T) und Andreas Spanring (FPÖ/N).

Sonja Zwazl (ÖVP/N) betonte, sie sei für die Impfpflicht eingetreten. Das Gesetz sei laufend einer Evaluierung der Verhältnismäßigkeit unterzogen worden. Da die Situation der Pandemie sich nun geändert habe, stehe sie nicht an, festzustellen, dass eine Impfverpflichtung sich nun erübrigt habe. Die rasche Entwicklung eines Impfstoffs habe besonders für ältere Bevölkerungsgruppen eine große Erleichterung bedeutet. Die Behauptung der FPÖ, dass die Impfung keinen Unterschied gemacht habe, sei unbewiesen und haltlos, sagte Zwazl.

Rauch: Herausforderung besteht darin, Normalisierung herbeizuführen

Gesundheitsminister Johannes Rauch sagte, die COVID-19-Impfung habe vielleicht in dem Punkt des Schutzes vor Ansteckung eher enttäuscht. Nicht enttäuscht habe sie aber beim verlässlichen Schutz vor schweren Verläufen und vor Long Covid. Die Impfbereitschaft von Menschen über 60 Jahren liege bei über 90%, das sei eine gute Nachricht für die Gesundheit der Bevölkerung. Grundsätzlich stehe Österreich, wie alle anderen Staaten, jetzt vor der Herausforderung, zu entscheiden, welche Maßnahmen man aufheben solle und wie man mit dem Virus leben könne, damit wieder eine gewisse Normalität eintreten könne. Dezidiert wies Rauch den von Seiten der FPÖ erhobenen Vorwurf zurück, in Österreich werde auch abgelaufener Impfstoff verimpft. Ärzte und Ärztinnen seien angehalten, abgelaufene Impfdosen nicht wegzuwerfen, sondern diese austauschen zu lassen, erklärte der Gesundheitsminister.

Tierschutzpaket: Ende für Vollspaltböden, Schredderverbot für Küken

Mit dem Verbot von Vollspaltböden in der Schweinehaltung sind bei Neubauten Vollspaltbuchten bereits ab dem kommenden Jahr verboten. Bestehende Ställe müssen bis Ende 2039 umgebaut sein. Ein weiterer zentraler Punkt des Pakets ist das Verbot für das Schreddern von lebendigen Küken. Diese dürfen nur dann getötet werden, wenn es der Futtergewinnung dient. Durch das Verbot der ganzjährigen und permanenten Anbindehaltung kommt es zu mehr Bewegungsfreiheit für Rinder. Die Bestimmung, wonach Rindern adäquater Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren ist, tritt nach einer Übergangsfrist ab 2030 in Kraft. Zudem kommt es zu strengeren Bestimmungen für den Transport von Tieren sowie zu Verschärfungen im Bereich der Qualzucht. Tiere mit solchen Merkmalen dürfen weder importiert, vermittelt noch beworben werden. Darüber hinaus wird die Rolle der Tierschutzombudspersonen in den Ländern gestärkt. Sie erhalten Parteistellung in Verfahren nach dem Tiertransportgesetz.

Bettina Lancaster (SPÖ/O) kritisierte den „unordentlichen“ Gesetzwerdungsprozess und meinte, das Vorgehen der Koalition zeige, wie wenig Wert sie, wie auch Gesundheitsminister Rauch, auf den Tierschutz lege. Das nun vorliegende Gesetz gebe de facto kein Ausstiegsdatum aus Vollspaltböden vor, da zu viele „Hintertüren“ offengelassen würden. Wie ein tierwohlgerechter Schweinestall aussehen sollte, werde nicht ausreichend definiert, Bäuerinnen und Bauern hätten damit keine klaren Vorgaben für den Stallbau. Auch Günter Kovacs (SPÖ/B) sah ein enttäuschendes Ergebnis für den Tierschutz. Tierschutzvereine hätten eine Reihe von Kritikpunkten vorgebracht, die im Gesetz keine Berücksichtigung gefunden hätten. Die Grünen seien in wichtigen Fragen einmal mehr „im Liegen noch einmal umgefallen“.

Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) sah das Gesetz als die größte Veränderung in Richtung von mehr Tierwohl seit Bestehen des Tierschutzgesetzes. Künftig könne viel Tierleid in der Schweine- und Rinderhaltung, bei Tiertransporten und durch das Verbot des Schredderns von Küken auch in der Geflügelzucht vermieden werden. Die vorgegebenen Übergangsfristen seien angemessen und würden den Bäuerinnen und Bauern Rechtssicherheit für den Umstieg auf neue Formen der Tierhaltung geben. Sie sei überzeugt, dass es mit dem begleitenden Anreizsystem gelingen werde, den Umstieg rascher zu vollziehen, als das Gesetz vorgebe.

Markus Leinfellner (FPÖ/St) meinte, die Novelle enthalte einige positive Elemente, wie das Schredderverbot für Küken. Letztlich seien es die Bäuerinnen und Bauern, die für den Tierschutz verantwortlich seien. Sie seien bereits jetzt stark belastet und müssten zahlreiche Vorschriften erfüllen, die die Produktionskosten in die Höhe treiben. Der Wunsch der Konsument:innen nach billigen Fleischprodukten führe dazu, dass immer mehr Lebensmittel aus dem Ausland importiert werden, während immer mehr österreichische landwirtschaftliche Betriebe schließen müssten. In einem Entschließungsantrag forderte er eine Umsetzungsstrategie für die Anliegen des Tierschutzvolksbegehrens, die noch heuer beginnen sollte. Der Antrag blieb in der Minderheit.

Der oberösterreichische ÖVP-Bundesrat Ferdinand Tiefnig sprach von einem Meilenstein im Tierschutz. Österreich habe eines der strengsten Tierschutzgesetze in Europa, stehe aber gleichzeitig vor der Herausforderung, die Versorgung mit Fleischprodukten und mit Eiern sicherzustellen. Das Tierschutzgesetz, das nun beschlossen werde, reagiere auf die Weiterentwicklung und die Veränderungen in der Landwirtschaft. Allerdings gebe es noch eine Reihe von Herausforderungen. So müsse der Export von Kälbern für die Mast beschränkt werden, da es weit sinnvoller wäre, die Tiere in Österreich zu mästen. Seine Fraktionskollegin Johanna Miesenberger (ÖVP/O) rief dazu auf, den Anspruch auf mehr Tierwohl auch im eigenen Konsumverhalten umzusetzen und vor allem bei Fleisch zu hochwertigen Produkten aus heimischer Produktion zu greifen. Das neue Gesetz werde nur dann ein Meilenstein sein, wenn auch die Zukunft der bäuerlichen Betriebe sichergestellt werde. Hier komme Handel und Verbraucher:innen eine wichtige Rolle zu, damit Landwirt:innen einen gerechten Preis für ihre Produkte erhalten.

Rauch hofft auf Umsetzung der durchgängigen Herkunftskennzeichnung

Gesundheitsminister Johannes Rauch meinte, eine durchgängige Herkunftskennzeichnung sei sinnvoll. Noch sei die Umsetzung nicht gelungen, er hoffe aber, dass auch dieser Schritt möglich sein werde. Konsument:innen müsse die Möglichkeit gegeben werden, überall nachvollziehen zu können, woher die von ihnen konsumierten Fleischprodukte stammen. Küken aus österreichischer Produktion dürfen für die Tierfütterung in Zoos und Tiergärten verwendet werden. Das sei sinnvoll, meinte Rauch, da diese Futtertiere sonst importiert werden müssten.

Abkommen mit Südkorea zur Förderung des kulturellen Austauschs

Die Zusammenarbeit Österreichs mit Südkorea in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus soll durch einen neuen Vertrag gefördert werden, der im Bundesrat einhellige Zustimmung erhielt. Dadurch soll es etwa zu einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden sowie Theatern, Museen oder Galerien, anderen Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Sport- und Jugendorganisationen kommen. (Fortsetzung Bundesrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

———————————————————————

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.