Richtigstellung der Volkspartei zu den vom Rechnungshof behaupteten „möglichen Verstößen“
Wien (OTS) – Der Rechnungshof hat nach Prüfung des Rechenschaftsberichts der Volkspartei für das Jahr 2019 angekündigt, dem Unabhängigen Parteien Transparenz Senat (UPTS) eine Mitteilung zu zwölf „behaupteten Verstößen“ gegen das Parteiengesetz zu übermitteln. Die Volkspartei nimmt dazu eine Richtigstellung vor und hält fest: Die vom Rechnungshof behaupteten Verstöße durch die Volkspartei werden sich als haltlos heraus stellen. Die Volkspartei sieht dieser erneuten Prüfung gelassen entgegen, denn die vom Rechnungshof bestellten Wirtschaftsprüfer haben alle Unterlagen bereits mehrmals geprüft. Dass sich der Rechnungshof durch einen dritten Wirtschaftsprüfer absichern möchte, nehmen wir zur Kenntnis. Die Volkspartei hat alle Kosten der Wahlkämpfe 2019 lückenlos und korrekt angegeben. Es wurden alle Spenden, die die Volkspartei erhalten hat, korrekt verbucht und entsprechende Meldeverpflichtungen wurden zu jedem Zeitpunkt eingehalten. Auch die Teilorganisation „ÖVP Senioren“ – zu unterscheiden und statutarisch wie finanziell klar getrennt vom gemeinnützigen Verein „Österreichischer Seniorenbund“ – hat alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht und vollständig beantwortet und übermittelt.
Darüber hinaus hat die Volkspartei NÖ für das Inserat in der betreffenden Niederösterreich-Zeitung bezahlt, somit handelt es sich nicht um eine Spende. Die redaktionellen Beiträge unterliegen, wie in jedem anderen Medium auch, dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Weiters ist der NÖ Gemeindebund nicht Medieninhaber von NÖGEMEINDE, dadurch bezieht er daraus auch keine Zahlungen. Festzuhalten ist ebenfalls, dass die Zahlungen des NÖ Gemeindebundes alljährlich im Rechenschaftsbericht der Volkspartei veröffentlicht werden und eine vertragliche Grundlage haben. Es lagen und liegen im Rechenschaftsbericht nie Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten in diesem Zusammenhang vor.
Im Hinblick auf den Steirischen Bauernbundball ist festzuhalten:
Die Veranstaltung, wirtschaftliche Abwicklung und das Risiko hinsichtlich des Steirischen Bauernbundballs wurde bereits seit vielen Jahren an die NEUES LAND Medien GesmbH als kommerzielles Unternehmen übertragen, dem auch die gesamte wirtschaftliche Gebarung hinsichtlich des Balls zukommt. Inserate für den Steirischen Bauernbundball kommen wirtschaftlich nicht dem Steirischen Bauernbund zugute und können daher auch bei entsprechender „entgeltfreier Sachleistung“ keine Spende an diesen sein.
Für die Mitgliedsbeiträge in den Gliederungen der ÖVP herrscht weitgehende Gestaltungsfreiheit, die sowohl seitens der Landesparteien als auch seitens der nicht-territorialen Gliederungen (Teilorganisationen) unterschiedlich wahrgenommen wird. Die Bundespartei stellt unter der Einnahmenposition „Mitgliedsbeiträge“ die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen direkter Parteimitglieder bei der Bundespartei dar. Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen bei anderen Gliederungen werden ebenfalls bei der jeweiligen Organisation unter der Position Mitgliedsbeiträge dargestellt.
Hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben der Landesparteiorganisationen ist klarzustellen, dass diese stets nach besten Wissen und Gewissen und gesetzeskonform verbucht wurden. Die Einnahmen und Ausgaben wurden mehrmals von unseren Wirtschaftsprüfern überprüft und als korrekt empfunden.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖVP Bundesparteileitung