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WKÖ-Tourismus begrüßt zusätzliches Stammsaisonierkontingent

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Österreich/Wien (OTS) – Robert Seeber, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), begrüßt die Umsetzung der langjährigen Forderung eines zusätzliche Stammsaisonierkontingent für den Tourismus. Dadurch ergibt sich ein weiteres Potential an Drittstaatsaisoniers von knapp 1.000 Personen, die die Unternehmen dringendst benötigen.

Saisonarbeitskräfte können nach Verabschiedung der vorliegenden Gesetzesnovelle Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung für diese Saison erhalten, wenn diese unter den folgenden Kriterien in Österreich beschäftigt waren:

  • in den vergangenen fünf Kalenderjahren (2017-2021);
  • in zumindest drei Kalenderjahren;
  • im Tourismus/Land-/Forstwirtschaft jeweils mindestens drei
    Monate;
  • im Rahmen von Kontingenten.
  • Stammsaisoniers müssen sich bis April 2022 registrieren und
    stehen anschließend jedes Jahr als Saisoniers in der Branche zur Verfügung.

Die Gesetzesnovelle soll Anfang 2022 in Kraft treten.

Aufgrund des akuten Mitarbeitermangels im Tourismus – es fehlen rund 20.000 Arbeitskräfte – müssen alle Möglichkeiten genützt werden, um Personal in ausreichender Zahl und Qualifikation zu finden, zeigt sich Seeber überzeugt. „Um den Standard als Qualitätstourismusland zu erfüllen und zusätzlich auch den Druck von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den mitarbeitenden Familienmitgliedern zu reduzieren, müssen diesem Schritt weitere folgen“, appelliert der Tourismus-Obmann auch für eine dringende Aufstockung des derzeit in der Saisonierverordnung festgelegten Drittstaatskontingents und eine sofortige Öffnung des 20%igen Überziehungsrahmes. Denn die aktuell zulässigen 1.263 Drittstaatsangehörigen machen nur ein halbes Prozent der im Tourismus Beschäftigten aus und decken bei Weitem nicht den notwendigen Bedarf. Es fehlen sowohl Fach- als auch Hilfskräfte. Besonders akut ist der Mangel an Köchinnen und Köchen. Seeber plädiert daher dafür, dass bei der derzeit in Erstellung befindlichen Mangelberufsliste für die Rot-Weiß-Rot-Karte der Koch bundesweit Berücksichtigung findet. Dies ist nur möglich, wenn die Monate des Lockdowns für die Errechnung der Stellenantragsziffer außer Betracht bleiben.

Bekräftigt wird diese Forderung vom Fachverbandsobmann der Gastronomie, Mario Pulker: „Nur so kann die drohende Schließung von Betriebsteilen oder ganzen Betrieben vermieden werden. Derzeit sehen sich immer mehr Unternehmen dazu gezwungen, ihr Angebot zu reduzieren, da nicht ausreichend Mitarbeiter zu Verfügung stehen. Es ist extrem bedauerlich, dass hier wertvolles wirtschaftliches Potential auf der Strecke bleibt.“

Auch die Obfrau des Fachverbandes der Hotellerie, Susanne Kraus-Winkler, schlägt in dieselbe Kerbe: „Eine erfolgreiche Wintersaison ist nach dem Totalausfall im letzten Jahr entscheidend, um unseren Wintertourismusbetrieben und damit den dort Beschäftigten eine Perspektive zu bieten. Die jüngsten Buchungszahlen stimmen zwar optimistisch, allerdings benötigen wir hinreichend Arbeitskräfte, um die Nachfrage durch Gäste aus dem In- und Ausland auch decken zu können. Eine Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber Drittstaaten ist daher eine notwendige Maßnahme für einen erfolgreichen Winter, besonders in der heiklen Restartphase des Tourismus.“

Zudem sei es notwendig, dass Saisoniers, die mit Sputnik oder Sinopharm geimpft sind, unkompliziert einen 3G-Nachweis erbringen können.

Die Branche bringt sich mit konkreten Maßnahmen ebenfalls ein und leistet einen Beitrag, um die schwierige Herausforderungen am touristischen Arbeitsmarkt zu bewältigen. Im Fokus stehen, neben einer Erhöhung der Lehrlingszahlen, etwa zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten für erwachsene Berufsumsteiger, flexiblere Arbeitszeit- und Entlohnungssysteme, Entlastung des Faktors Arbeit, moderne Firmenquartiere und weitere Incentives zur Attraktivierung der Tourismusberufe. Da diese Initiativen aber eher mittel- bis langfristige Effekte haben, ist es wichtig, den akuten Fachkräftemangel durch qualifizierte Zuwanderung zu bekämpfen.(PWK647/ES/MK)

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