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Vor Gericht: SPÖ erleidet Niederlage gegen Junge Volkspartei

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Wien (OTS) – Die SPÖ hat in der von ihr initiierten Debatte um Erleichterungen bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften zu politisch fragwürdigen Mitteln gegriffen und die politische Jugendorganisation der Volkspartei aufgrund eines zugespitzten Tweets auf Unterlassung geklagt. Nun hat das Gericht der Jungen Volkspartei erstinstanzlich Recht gegeben und den SPÖ-Antrag abgewiesen.

“Anstatt politische Jugendbewegungen zu klagen, sollte die SPÖ lieber vor der eigenen Türe kehren und sich der Lösung ihrer andauernden parteiinternen Streitigkeiten widmen – diese sind nämlich wirklich schädigend für die Sozialdemokraten”, so Claudia Plakolm, Bundesobfrau der JVP, zur erfolglosen Klage der SPÖ.

Äußerst bedenklich ist, dass die Sozialistische Jugend in der Staatsbürgerschafts-Frage einen noch weitaus extremeren Zugang als ihre Mutterpartei hat. So fordert die rote Jugendorganisation, “Wer in Österreich geboren wurde, ist Österreicher*in” (Facebook Posting am 9. Juni 2021). Gegen diesen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft spricht sich die Junge Volkspartei dezidiert aus, denn die Verleihung der Staatsbürgerschaft muss in der vorliegenden Form erhalten bleiben. Denn die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut und darf nicht leichtfertig vergeben werden.

“Es grenzt an Ironie, wenn die Jugendorganisation der Volkspartei wegen einer zugespitzten Aussage – dem Wort ‘automatisch’ – geklagt wird, während die eigene SPÖ-Jugendorganisation eine noch weitaus radikalere Reform der Staatsbürgerschaft fordert, die Tür und Angel für Masseneinbürgerungen öffnen würde”, so Claudia Plakolm abschließend.

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