LH-Konferenz: Kärnten erwartet von Bundesregierung finanzielle Zusammenarbeit
Klagenfurt (OTS) – Bei der kommenden Landeshauptleutekonferenz, die am Donnerstag unter dem Vorsitz der Steiermark in Bad Aussee stattfindet, wird Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser zwei Punkte zur Beschlussfassung vorlegen, die finanziell für die Bevölkerung von hoher Bedeutung und weitreichenden Folgen sind.
„Zum einen ist es wichtig, dass die von der EU gewährten Gelder zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) auch weiter in vollem Umfang für soziale Investitionen möglich sind. Der zweite „Kärntner-Tagesordnungspunkt“ betrifft die Verwendung der 3,5 Milliarden Euro von der EU gewährten Corona-Wiederaufbaumittel, in die die Bundesländer von der Bundesregierung dringend einzubinden sind“, erklärt Kaiser.
Was die Verwendung der ELER-Mittel in der neuen EU-Förderperiode bis 2027 betrifft, bestehe seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ein Entwurf eines Interventionspapieres, demnach Investitionen im Sozialbereich nur mehr stark eingeschränkt gefördert werden sollen. „Was bisher sehr gut und zum Vorteil breiter Bevölkerungsschichten gereicht hat, dass nämlich Investitionen in den Bereichen Kindebildung- und -betreuung, Pflege-, Kinder-und Jugendhilfe, Chancengleichheit, Gesundheitsförderung, Gesundheitseinrichtungen förderbar waren, soll auch weiterhin gelten“, erklärt Kaiser. Dass nur mehr Kleinkindbetreuungseinrichtungen für unter 3-Jährige im Rahmen der Sozialen Angelegenheiten im ELER-Programm gefördert werden sollen, komme einer sozialen Amputation des ländlichen Raumes gleich. Der Landeshauptmann verweist auf Kärnten, wo in der letzten Förderperiode bis 2020 insgesamt 22 „soziale“ Projekte mit ELER-Kofinanzierungsmittel in Höhe von 21,7 Millionen Euro bewilligt wurden – vom Kinderschutzzentrum, über Kriseninterventionszentren, Pflegeeinrichtungen bis hin zu Neubauten und Sanierungen von Kindergärten.
„Mit investierten ELER-Geldern in diesen sozialen Bereichen werden auch die Beschäftigungspotenziale von Frauen gehoben, es wird in Infrastrukturen sozialer Einrichtungen und deren barrierefreien Umbau, Sanierung, Erweiterung investiert, und es werden bedarfsorientierte Angebote für Menschen geschaffen, die besonderer Unterstützung bedürfen wie Kinder und Jugendliche, Ältere sowie Menschen mit Beeinträchtigungen oder in besonderen Notlagen“, appelliert Kaiser an die Bundesregierung.
Bezugnehmend auf bereits mehrfach diesbezüglich gefasste Beschlüsse auch der Landesfinanzreferenten sowie einer von ihm, Kaiser, initiierten Resolution der Kärntner Landesregierung, soll die zweite Kärntner Beschlussvorlage die Bundesregierung dazu auffordern, die Bundesländer in die Verwendung der 3,5 Milliarden Euro von der EU gewährten Corona-Wiederaufbaumittel im Rahmen des EU-recovery-fond „NextGenerationEU“ einzubinden. „Kärnten hat, wie andere Bundesländer auch, seine konkreten Pläne und Projekte überpünktlich an die Bundesregierung übermittelt“, so der Landeshauptmann. Als Beispiele nennt er u.a. den Ausbau und die Sicherstellung der Wasserversorgung Kärnten, Leitprojekte im Bereich Gesundheit, Bildung und Breitband, das Leitprojekt „Reconstructing – Sanierungsprojekte bzw. Quartiersanierungen“ (Renovierung und Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher und privater Gebäude), den „GreensitePark“ in St.Paul, ein Leitprojekt für den Ausbau von F&E Infrastruktur im Form des 5G Playground Carinthia, die AIRlabs, den Ausbau der Kärntner Technologieparks mit dem High Tech Campus Villach oder die bioenergetische Sanierung von Landesgebäuden.
Die Bundesregierung habe zwar den Nationalen Reformplan, d.h. wie die 3,5 Mrd Euro verwendet werden sollen, an die Europäische Kommission gesendet und dieser eingereichte Plan wurde den Bundesländern auch übermittelt, aber es sei völlig unklar, inwiefern die Bundesländer in die Umsetzung eingebunden werden. „Bis dato werden wir von der Bundesregierung völlig im Dunkeln gelassen. Das Geld, das die EU Österreich zur Verfügung stellt, gehört allen Bürgerinnen und Bürgern und darf nicht vom Bund allmächtig alleine zur Finanzierung von Prestigeprojekten oder irgendwelchen Wahlversprechen verwendet werden. Die Länder und ihre Bevölkerung sind in vollster Transparenz einzubinden“, betont Kaiser.
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