Kocher: Zukunftsweisende Arbeitsmarktpolitik muss Qualifizierungsschwerpunkte setzen
Wien (OTS) – Arbeitsminister Martin Kocher nahm heute mit seinen EU-Amtskollegen an der informellen Rats-Videokonferenz für Beschäftigung und Soziales teil, um sich über die Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten im Kontext ihrer Aufbaupläne und Strategien zur Bewältigung der Pandemiefolgen auszutauschen.
Kocher verwies in diesem Zusammenhang auf die Joboffensive als in diesem Umfang nie zuvor da gewesene Aus- und Weiterbildungsoffensive:
„Wie schnell wir den Arbeitsmarkt aus dieser Krise bekommen, hängt erheblich davon ab, wie weitreichend wir Qualifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Mit der Joboffensive stellen wir eine Lösung gegen den Fachkräftemangel bereit und setzen Ausbildungsschwerpunkte in Bereichen, in denen eine besondere Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften vorherrscht“, so der Arbeitsminister.
Zukunftsweisende Branchen seien laut Kocher in diesem Zusammenhang die Bereiche digitale Technologie sowie Umwelt und Nachhaltigkeit, aber auch der Pflegebereich, in dem Schlüsselkräfte dringend gebraucht werden. „Die Pandemie hat den Strukturwandel in der Arbeitswelt beschleunigt. Umso wichtiger ist es, Branchen, die davon betroffen sind zu fördern, um vorbereitet zu sein, wenn die Konjunktur wieder Fahrt aufnimmt. Die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Qualifizierungsförderung sind auch unsere stärksten Instrumente um drohende negative soziale Folgen der Krise zu verhindern“, betonte Kocher weiter.
Neben nationaler Maßnahmen zur Bewältigung der arbeitsmarktpolitischen Krise, stand zudem der kürzlich von der Europäischen Kommission präsentierte Aktionsplan zur Europäischen Säule Sozialer Rechte auf der Tagesordnung. Kocher begrüßt darin die verstärkte Berücksichtigung von Gruppen mit besonderen Bedürfnissen am Arbeitsmarkt: „In Zuge der Bewältigung dieser Krise wird es auch entscheidend sein, wie gut es uns auf nationaler und europäischer Ebene gelingt, mit unseren arbeitsmarktpolitischen Förderprogrammen Personen mit besonderen Bedürfnissen zu fördern“, meinte der Minister.
Gleichzeitig betonte er, dass der Aktionsplan eine Vielzahl an Maßnahmen und Initiativen enthalte, die noch im Detail und nach Vorlage geprüft werden müssen. „Bei der Umsetzung der Maßnahmen müssen jedenfalls der Subsidiaritätsgrundsatz und die Verträge beachtet werden, die die Kompetenz der EU in der Sozialpolitik definieren. Dadurch stellen wir sicher, dass die Mitgliedsstaaten entlang nationaler Erfordernisse reagieren können und gut funktionierende Systeme der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik wie in Österreich erhalten bleiben“, so der Arbeitsminister abschließend.
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