Grüne/Götze: Neue Chancen für Ziviltechniker*innen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Grüne/Götze: Neue Chancen für Ziviltechniker*innen

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Wien (OTS) – Österreich muss das Ziviltechnikergesetz in Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie der EU sowie eines Urteils des EuGH novellieren. Demnach dürfen künftig auch Branchenfremde bis zu 50 Prozent in Ziviltechnikergesellschaften investieren, die andere Kapitalbeteiligung ist weiterhin von Mitgliedern des Berufsstandes zu halten. Außerdem ist zukünftig auch die Gründung interdisziplinärer Ziviltechnikergesellschaften möglich. „Das ist eine neue, attraktive Chance für den Berufsstand, noch kundenfreundlicher als bisher den technischen sowie juristischen Rahmen aus einer Hand zu liefern. Beispielsweise kann sich eine Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf Umweltrecht mit einer Ziviltechnikerin zusammenschließen, um sich auf das Thema nachhaltiges Bauen zu spezialisieren“, erklärt die Wirtschaftssprecherin der Grünen, Elisabeth Götze.

Allerdings besteht die Gefahr, dass es durch Schachtelbeteiligungen – eine interdisziplinäre Gesellschaft mit Ziviltechniker*innen beteiligt sich an einer Ziviltechnikergesellschaft – zu einer Verwässerung der Kompetenz der Ziviltechniker*innen kommt. „Dass Ziviltechniker*in draufsteht, aber das Know-How nur mehr in Spurenelementen vorhanden ist, darf nicht passieren. Auch im Falle einer Schachtelbeteiligung müssen Ziviltechniker* durchgerechnet mindestens 50 Prozent der Gesellschaft halten,“ stellt Götze klar. „Ich bedanke mich bei Baurat h.c. Dipl.-Ing. Kolbe, Präsident der Bundeskammer der Ziviltechniker*innen sowie Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe, und Mag.a Bruckner, Generalsekretärin derselben, für die konstruktiven Gespräche!“

Ziviltechniker*innen, beispielsweise Architekt*innen oder Ingenieurkonsulent*innen, haben eine besondere Verantwortung. Sie sind quasi „technische Notare“, die anstelle einer Behörde öffentliche Urkunden ausstellen. „Die Ziviltechniker*innen benötigen jedenfalls eine aufrechte Berufsbefugnis und sind auf Geschäftspapieren entsprechend anzuführen. Beides ist uns wichtig. Erstens, um der Kundschaft höchste Sicherheit zu gewährleisten und zweitens, für die Transparenz – gerade auch in Hinblick auf interdisziplinäre Ziviltechnikergesellschaften“, erläutert Götze.

Der Berufsstand kann auf eine stolze Geschichte als außerstaatliche Kontrollinstanz zurückblicken. „Mit dieser europarechtskonformen Novellierung sichern wir die hohen österreichischen Qualitätsstandards“, ist Götze überzeugt.

Die Novelle des Ziviltechnikergesetzes ist vorbildhaft für weitere Novellen der Berufsgesetze der freien Berufe, die in Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie zu erfolgen haben.

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