Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes ermöglicht kundenfreundliche Bedingungen und sichert Qualitätskriterien | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes ermöglicht kundenfreundliche Bedingungen und sichert Qualitätskriterien

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Wien (OTS) – Mit der Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes tritt mit 1. Jänner 2021 die Vereinheitlichung des Gewerbes für Mietwagenfahrer*innen und Taxilenker*innen in Kraft. Weitere Anpassungen, um innovative und digitale Angebote für die Fahrgäste zu ermöglichen, sollen nach der Behandlung im bevorstehenden Verkehrsausschuss ab 01.03.2021 wirksam werden.

Zukünftig können Fahrgäste Fahrten und Kosten teilen, auch die Preisgestaltung bei bestellten Fahrten kann damit flexibler und kundenfreundlicher werden. Nach der Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagengewerbes zugunsten höherer Qualitätsstandards, schafft die aktuelle Novelle in Österreich eines der international fortschrittlichsten Modelle für Personenbeförderung in PKWs. „Zahlreiche Rückmeldungen von Betroffenen aus der Taxi- und Mietwagenbranche haben uns dazu veranlasst, in der aktuellen Gesetzesnovelle Formulierungen zu präzisieren und somit mehr Klarheit zu schaffen. Wir nehmen die Sorgen aus der Branche ernst und bringen im morgigen Verkehrsausschuss einen Abänderungsantrag ein. Wir betonen nochmals stärker die Berücksichtigung regionaler Unterschiede und den großen Gestaltungsspielraum der Bundesländer,“ sagen die Verkehrssprecher der Regierungsparteien Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Hermann Weratschnig (Grüne).

Wahlfreiheit für Taxis und angepasster Mindestpreis

„Für Taxifahrten, die über das Internet, oder per Telefon bestellt werden, kann nach wie vor ein Fixpreis vereinbart werden, solange Abfahrts-und Zielort klar geregelt sind. Das schafft eine reibungslose Abwicklung für Fahrer*innen und Kund*innen. Für Fahrten mit Fixpreis muss kein Fahrpreisanzeiger, kein sogenannter Taxameter verwendet werden“, erläutert Andreas Ottenschläger den zentralen Punkt des Abänderungsantrages. „Fahrer*innen, welche einen Taxameter im Fahrzeug haben, wird damit ermöglicht, auch bestellte Fahrten ohne Fahrpreisanzeiger anzubieten und dabei aktuelle Kommunikationsmittel einzusetzen“, so die beiden Verkehrssprecher.

Mehr Gestaltungsspielraum für Bundesländer

„Mit einer flexiblen Untergrenze für den Fahrpreis wird die Nutzung auch für sehr kurze Strecken weiterhin garantiert, aber auch die Festlegung anderer Untergrenzen bzw. Obergrenzen samt Zuschlägen durch die Bundesländer wird möglich sein“, erläutern die Verkehrssprecher die Änderungen. „Der Mindestpreis im Gesetz, der nur gilt, falls vom Bundesland keine anderen Untergrenzen verordnet wurden, leitet sich nunmehr allein von den bestehenden Tarifen der Bundesländer ab. Darüber hinaus können die Landeshauptleute ein auf die regionalen Gegebenheiten passende Mindestentgelte oder ein Preisband verordnen“, sagt Hermann Weratschnig und ergänzt: „Das bedeutet, dass die Landeshauptleute beispielsweise je nach Streckenlänge oder Fahrdauer Unter- und auch Obergrenzen für die Preisgestaltung festlegen können.“

„Durch die Novelle von Klimaschutzministerin Gewessler werden faire Bedingungen geschaffen und zukünftige Entwicklungen in der Digitalisierung wahrgenommen“, sind sich die Verkehrssprecher der Regierungsparteien einig. Der Verkehrsausschuss behandelt morgen Novelle und Abänderungsantrag, damit zeitgerecht ein Beschluss im Dezember Plenum erfolgen kann.

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