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Erhöhung der NoVA trifft Handelsagenten

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Wien (OTS) – Die geplante Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) bedeutet eine Benachteiligung für die rund 9.000 am Markt tätigen Handelsagenten und Handelsagenturen. Diese Vertriebsprofis beschäftigen sich mit der Warenvermittlung zwischen gewerblichen Unternehmen (B2B). Die Betreuung der Kunden erfolgt in ersten Linie vor Ort. Dies bedeutet, dass der Berufsstand für die Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit auf das Betriebsmittel Auto angewiesen ist. Im Durchschnitt werden rund 43.000 Kilometer pro Jahr gefahren. Mit der gegenwärtigen Corona-Pandemie haben Handelsagenten ohnehin schon mit massiven wirtschaftlichen Auswirkungen zu kämpfen, da der direkte Kontakt zum Kunden defacto abgeschnitten wurde.

Erleichterungen bei ökologischen Fahrzeugen gefordert

„Diese einseitige Maßnahme bei der NoVA ist abzulehnen. Vielmehr brauche es sinnvolle Erleichterungen für spritarme Fahrzeuge“, so der Bundesobmann Robert M. Hieger. Es sei an der Zeit Klein-Pkw sowie emissionsarme Fahrzeuge, wie etwa Hybrid-Autos, zu begünstigen. Hieger möchte die Kfz-Flotte der Handelsagenten ökologisieren. Dazu müssen jedoch vom Gesetzgeber die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Handelsagenten und vor allem der Umwelt zu Gute kommen. Die Bestimmungen der Vorsteuerabzugsfähigkeit bei emissionsärmeren Kraftfahrzeugen sollen daher umgehend gelockert werden und eine längst überfällige Valorisierung der Angemessenheitsgrenze (=Luxustangente) stattfinden. Damit würde die gesamthafte Branche eine deutliche Entlastung erfahren und gleichzeitig die Klimastrategie der Bundesregierung unterstützt. In den Nachbarländern Österreichs sind Handelsagenten übrigens beim Auto deutlich bessergestellt und verdrängen zunehmend österreichische Akteure von ihrem Heimmarkt. (PWK573/JHR)

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