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ÖSTERREICH gewinnt Prozess gegen HC Strache

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Wien (OTS) – Sieg für die Tageszeitung ÖSTERREICH im Prozess gegen Heinz-Christian Strache. Strache hatte ÖSTERREICH wegen der Berichterstattung über seine Ehekrise wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs am Landesgericht Wien geklagt. Der Richter entschied am Montag, dass die medienrechtlichen Anträge des früheren FPÖ-Chefs abgewiesen werden, das berichtet ÖSTERREICH in seiner Dienstagsausgabe. Die Behauptung, dass das Ehepaar Strache getrennt lebe bzw. eine Ehe-Krise habe, ist laut Gericht demnach zulässig.

Der Richter begründete das Urteil mit zwei Punkten:

Zum einen habe Strache sein Privatleben selbst immer an die Öffentlichkeit getragen. Somit sei die Berichterstattung auch rechtlich zulässig. Strache habe laut Gerichtsurteil also keinen Anspruch darauf, eine Verletzung seines höchstpersönlichen Lebensbereichs einzuklagen.

Zum anderen seien die von ÖSTERREICH veröffentlichten Berichte in ihrem Tatsachenkern wahr: Die Strache-Trennung wurde vom Gericht also bestätigt – und an dieser bestehe laut dem Urteil öffentliches Interesse.

In der Urteilsbegründung verwies der Richter zudem darauf, dass dieses öffentliche Interesse sich daraus ergebe, dass Philippa Strache als Nationalrätin eine Person öffentlichen Interesses sei. Außerdem sei die Trennung ein wesentlicher Grund dafür, dass Strache bei der Wien-Wahl antreten darf.

Der Ex-FPÖ-Chef selbst blieb dem Prozess fern. Sein Anwalt verzichtete vorerst darauf, eine Rechtsmittelerklärung abzugeben. Er kann jetzt noch bis 3. September Berufung einlegen. Tut er das nicht, ist das Urteil rechtskräftig

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