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Mit alten Regeln können nicht neue Probleme der Arbeitsmarktkrise gelöst werden

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Salzburg (OTS) – Die Wirtschaftskammer Salzburg wird zunehmend mit Berichten von Unternehmen konfrontiert, die trotz Krise Mitarbeiter einstellen wollen, aber entweder keine oder keine passenden Kräfte vermittelt bekommen. „Dies wirft angesichts von 25.657 Arbeitslosen im Mai in Salzburg und einer Arbeitslosenrate von fast 10% einige Fragezeichen bei den Unternehmen auf“, berichtet WKS-Präsident Peter Buchmüller über Betriebe, die sich an die WKS um Hilfe wandten. Immerhin hat sich die Zahl der Arbeitslosen in Salzburg verdoppelt — und dennoch klagen die Unternehmen, keine Fachkräfte vermittelt zu bekommen?

Als Ursache sieht man in der WKS unter anderem die nach wie vor sehr großzügig gestalteten Zumutbarkeitsbestimmungen. Offenbar wird die Vermittlung noch immer durch einen strengen Berufs- und Entgeltschutz verhindert, und das mitten in einer nie dagewesenen Rekordarbeitslosigkeit. „Doch diese Regeln sind in der größten Rezession seit 1945 wohl mehr als obsolet geworden“, stellt Buchmüller fest. Auch wenn man die Zahl der Arbeitslosen mit Wiedereinstellungszusage abziehe, müsse eine stark gestiegene Gruppe an Arbeitslosen verbleiben, die vermittelt werden kann und muss.

Peter Buchmüller: „Wir gehen davon aus, dass jeder Arbeitslose einer zu viel ist. Das muss in der Corona-Krise wohl umso mehr gelten!“

Den von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Neustartbonus begrüßt Buchmüller. Doch auch dieses Arbeitsmarktinstrument mache eine Überarbeitung der Zumutbarkeitsregelungen erforderlich.

Insbesondere auch parallel zu Plänen einer möglichen Erhöhung des Arbeitslosengeldes muss unbedingt an einer Anpassung der Zumutbarkeitsregelung gearbeitet werden, fordert Buchmüller: „Sonst droht eine hartnäckige und vor allem teure Sockelarbeitslosigkeit.“

Aus diesem Grund fordert die WKS

– Eine Anpassung der zumutbaren Wegzeiten auf die im Berufsleben durchaus üblichen Pendelzeiten (3 Stunden täglich bei Vollbeschäftigung).

– Weiters sollte der Berufsschutz zumindest bei den unter 30-Jährigen wie in der Schweiz ersatzlos gestrichen und der Entgeltschutz auf 100 Tage verkürzt werden.

– Die WKS schlägt außerdem vor, bei der Beschäftigung über 50-Jähriger die Eingliederungsbeihilfe zu forcieren. Ergänzend sollten bei der Beschäftigung über 50-Jähriger künftig bestimmte Lohnnebenkosten gestrichen werden.

– Ebenso sollte die überregionale Vermittlung weiter forciert werden.

Peter Buchmüller: „Wir müssen auch in der Arbeitsmarktpolitik flexibler reagieren. Wir können nicht mit alten Regeln aus den Zeiten der Hochkonjunktur die neuen massiven Probleme der der Corona-Rezession lösen. Diese Regeln müssen überarbeitet werden.“

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