LH Kaiser: 8. Mai 1945 – Gedenken an die Befreiung Österreichs
Klagenfurt (OTS) – (LPD) Am 8. Mai 1945 endete mit der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht der Zweite Weltkrieg. Alljährlich wird diesem Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und seiner Millionen Opfer gedacht. Heuer, zum 75. Jahrestag, mussten viele Gedenkfeiern aufgrund der Coronakrise abgesagt werden, oder finden alternativ virtuell statt, wie jene des Mauthausen Komitee Österreich am 10. Mai mit Zeitzeugen-Statements, Videobeiträgen und Musik. ([www.mkoe.at] (http://www.mkoe.at))
„Danke an alle, die diese so wichtige virtuelle Befreiungsfeier möglich machten und an alle, die daran teilnehmen. Nichts und niemand – auch nicht die Corona-Krise – darf verhindern, dass wir der Opfer des Nationalsozialismus würdig gedenken und unermüdlich Taten und Zeichen für Frieden, Freiheit, Solidarität und Demokratie setzen“, macht Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser deutlich.
Die ungeheuerlichen Verbrechen, mit welchen die Nazis unvorstellbares Leid ausgelöst und Österreich das dunkelste Kapitel seiner Geschichte beschert haben, dürften niemals in Vergessenheit geraten. „Die Zeitzeugen werden Jahr für Jahr weniger, umso mehr sehe ich die Politik in der Pflicht, gegen das Vergessen und vor allem gegen alle Versuche des Verdrängens und des Relativierens unmissverständlich aufzutreten. Denn nur, wenn wir, wenn auch unsere Kinder und Enkelkinder, die Geschichte unserer Heimat mit all seinen begangenen schrecklichen Taten kennen und diese immer wieder benennen, sind wir in der Lage den Wert unserer friedlichen Demokratie wirklich zu erkennen und für sie Tag für Tag einzutreten“, so Kaiser.
Wie schnell sich nicht nur ein Erreger wie COVID19 sondern auch Populismus und Rechtsradikalismus in einem Mix zu einem tödlichen Virus ausbreiten können, habe man leidvoll zur Zeit des Nationalsozialismus erfahren müssen. „Das Gedenken heuer ist somit ein Fingerzeig, stets wachsam zu sein, wenn unter vielen Todesopfern erkämpfte Freiheitsrechte aus welchen Gründen auch immer, eingeschränkt, parlamentarische Kontrollen ausgesetzt und kritische Prüfinstanzen, wie der Verfassungsgerichtshof umgangen und herabgewürdigt werden“, so Kaiser. Damit wolle er aufzeigen, wie schmal der Grat zwischen notwendigen staatlichen Regelungen in Krisenzeiten und den dadurch entstehenden Missbrauchsmöglichkeiten ist, wenn es keine genaue Kontrolle, keine unmissverständlichen Rechtsvorschriften und keine klaren zeitlichen Befristungen gibt. (SCHLUSS)
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