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Nehammer: Positive Bilanz des Osterwochenendes 2020

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Wien (OTS) – „Das heurige Osterwochenende war eines, das sich in unser kollektives Gedächtnis in ganz besonderer Art und Weise einprägen wird – ein Osterwochenende, wie wir es in dieser Form noch nie erlebt haben“, sagte Innenminister Karl Nehammer bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Rudolf Anschober am 14. April 2020 im Bundeskanzleramt.

„Wir alle haben ein Osterwochenende erlebt, das geprägt war von Beschränkungen und Verzicht auf unsere geliebten und gewohnten sozialen Kontakte und das hohe Anforderungen an unsere Eigenverantwortung und Disziplin gestellt hat. Und diese Eigenverantwortung und Disziplin wurden auch von 95 % der Menschen in Österreich gelebt“, lobte Innenminister Nehammer das Verhalten der Menschen in Österreich.

Utl.: Positive Bilanz des Osterverkehrs

Erfreut zeigte sich Innenminister Nehammer auch über die positive Verkehrsbilanz am Osterwochenende: So gab es bei den Verkehrstoten am heurigen Osterwochenende im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 50 % (2019: acht Verkehrstote; 2020: vier). Einen deutlichen Rückgang gab es auch bei den Verkehrsunfällen (minus 59,9 %; 2019: 406 Verkehrsunfälle; 2020: 164) und bei den Verletzten (minus 65,1 %; 2019: 490 Verletzte; 2020: 171).

Darüber hinaus wurden am heurigen Osterwochenende 24.582 Geschwindigkeits-Übertretungen geahndet (2019: 74.730 Geschwindigkeits-Übertretungen), 145 Lenkerinnen und Lenker wurden wegen Alkohol am Steuer angezeigt (2019: 340 Alkohol-Anzeigen) und 31 Drogenlenkerinnen und -lenker aus dem Verkehr gezogen.

„Wir führen diese positive Osterverkehrsbilanz auf das Verantwortungsbewusstsein der Menschen zurück, aber auch auf die wirkungsvolle Kampagne der Bundesregierung“, sagte Nehammer. „Ich danke allen Menschen, die so konsequent die Beschränkungen mittragen.“

Bei Vergehen gegen die Covid-19-Maßnahmen der Bundesregierung (Tragen der Mund-Nasen-Schutzmasken, Abstandhalten) wurden am Osterwochenende 2.246 Anzeigen und 380 Organstrafverfügungen erstattet. Das ist im Vergleich zum vorangegangenen Wochenende (2.295 Anzeigen an zwei Tagen) ebenfalls ein rückläufiger Trend. Insgesamt wurden seit 16. März 2020 24.510 Anzeigen erstattet.

Utl.: Leichte Lockerungen der Beschränkungen

Ab heute, 14. April 2020, dürfen kleinere Geschäfte und Handwerksbetriebe mit einer Verkaufsfläche von maximal 400 Quadratmeter wieder geöffnet werden. Bau- und Gartenmärkte dürfen auch bei einer Verkaufsfläche über 400 Quadratmeter geöffnet werden. „Wichtig ist dabei, dass sich pro 20 Quadratmeter nur eine Person im Geschäft aufhalten darf“, sagte der Innenminister.

Eine Mund-Nase-Schutzmaske muss beim Einkaufen in allen Geschäften getragen werden, außerdem in öffentlichen Verkehrsmitteln (ab Betreten des Kundenbereiches) und bei Fahrgemeinschaften in Pkws, wenn die Personen nicht im selben Haushalt leben. Kinder bis sechs Jahre sind davon ausgenommen. „Man sollte die Kinder aber zu Hause lassen“, empfahl der Innenminister.

Utl.: Konsequentes Vorgehen der Polizei

Die Polizistinnen und Polizisten sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmung verantwortlich. Seit 11. April 2020 besteht auch die Möglichkeit, Organstrafverfügungen einzuheben: 25 Euro bei Verletzung der Maskenpflicht, 50 Euro bei Verletzung des Mindestabstands.

„Die Polizei wird weiterhin mit der notwendigen Sensibilität vorgehen, aber auch mit der notwendigen Konsequenz einschreiten, wo es erforderlich ist. Je konsequenter wir die Maßnahmen mittragen, desto rascher können wir uns wieder der Normalität annähern“, sagte Innenminister Nehammer.

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