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Covid19 Hochschulgesetz Stoppen!

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Wien (OTS) – Der Gesetzesentwurf wird dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Fähigkeit zusichern, nach eigenen Belieben Verordnungen für Hochschulen bis zum 30.Juni 2021 zu erlassen.

„Viele Paragraphen greifen über „kann“-Regelungen massiv in die Autonomie der Hochschulen ein. Gleichzeitig werden in dem Gesetz keine klaren Regelungen bezüglich des weiteren Vorgehens für das Sommersemester 2020 formuliert“, kritisiert der Vorsitz der ÖH der Akademie der Bildenden Künste Wien.

Klare Rahmenbedingungen für die Studierenden und Hochschulen fehlen völlig. Stattdessen soll das Ministerium nach Gutdünken Regelungen erlassen. Somit kommt ihm eine enorme Machtfülle zu. „Es braucht klare gesetzliche Regelungen im Sinne der Studierenden statt eines reinen Verordnungs-Flickenteppichs“, betont der Vorsitz.

„Es wird zudem eine Dringlichkeit suggeriert die nicht notwendig ist. Die universitären Strukturen sind auch in Zeiten von Krise handlungsfähig, Begutachtungsfristen für Gesetze sind unbedingt einzuhalten“.

Aus diesem Grund unterstützt die ÖH Akbild alle Forderungen der ÖH Bundesvertretung, die sie in ihrer Petition <a target=“_blank“>“Flattenthefees“</a> festgehalten haben! Daneben fordert die ÖH Akbild auch:

– Neuverhandlung der Leistungsvereinbarungen entsprechend §13 (3) UG

– Ersatz der den Hochschulen entfallenden Studienbeiträge,

– Sicherstellen der Hochschulfinanzierung, auch wenn die Leistungsvereinbarung nicht eingehalten wird.

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