DAÖ-Klubobmann Baron: Auch für Scheidungskinder gilt Ausgangsbeschränkung | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

DAÖ-Klubobmann Baron: Auch für Scheidungskinder gilt Ausgangsbeschränkung

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Wien (OTS) – Gegen eine für Montag geplante Aufweichung der derzeit geltenden Regelung durch die Ministerien für Gesundheit, Familien und Justiz, wodurch Scheidungskinder in Zukunft abwechselnd beide Elternteile sehen bzw. auch Besuch empfangen dürfen, spricht sich der Klubobmann der ‚Allianz für Österreich‘ im Wiener Landtag aus: „Was macht es für einen Sinn, wenn die Regierung die Isolation der gesamten Gesellschaft verordnet, aber gleichzeitig durch das permanente Wechseln des Wohnsitzes von knapp 19.000 Kindern der Verbreitung des Corona-Virus Vorschub leistet?“

Karl Baron, selbst Familien- und Großvater, erklärte weiter:
Entweder gelte die persönliche Isolierung vom sozialen Umfeld für alle – also auch für Scheidungskinder – oder für keinen. Diese „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“-Politik der Grünen in der Bundesregierung gefährde die Sicherheit derjenigen, die alle zwei Wochen die Kinder aus einem sicheren sozialen Umfeld in ein potentiell unsicheres wechseln lassen. Auch wenn es hart sei, aber diese Wochen der Quarantäne müssten konsequenterweise für alle Gültigkeit haben, so Karl Baron.

„Außerdem sind alle Dienstnehmer der besonders gefährdeten Altersgruppe 60 plus in den betroffenen Branchen mit Schaltertätigkeit und hoher Kundenfrequenz (z.B. Lebensmittelhandel, Post, Banken usw.) sofort zu beurlauben. Wo bleibt die moralische Verantwortung der Regierung diesen Arbeitnehmern gegenüber“, schloss Karl Baron.

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