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Informationen zu den Landwirtschaftskammerwahlen 2020

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St. Pölten (OTS/NLK) – Am 1. März 2020 finden die Landwirtschaftskammerwahlen in Niederösterreich statt. Insgesamt sind 157.458 Personen wahlberechtigt, das sind im Wesentlichen Personen, die eine land- und forstwirtschaftliche Erwerbstätigkeit ausüben bzw. auch die Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in Niederösterreich im Mindestausmaß von einem Hektar.

Die Mitglieder der Vollversammlung der Landes-Landwirtschaftskammer sowie der 21 Bezirksbauernkammern werden für eine Funktionsperiode von fünf Jahren gewählt. Dabei werden in der Landes-Landwirtschaftskammer 36 Mandate und in den Bezirksbauernkammern, je nach Anzahl der Wahlberechtigten, zwischen 15 und 46 Mandate vergeben. Für die Landes-Landwirtschaftskammer treten nach Abschluss der Wahlvorschläge folgende wahlwerbende Parteien an: Liste 1: Niederösterreichischer Bauernbund (NÖ. Bauernbund), Liste 2: Freiheitliche Bauernschaft (FB), Liste 3:
SPÖ-Bauern (SPÖ), Liste 4: Österreichischer Unabhängiger Bauernverband (UBV).

In den Bezirksbauernkammern treten an: Niederösterreichischer Bauernbund (in allen Bezirken), Freiheitliche Bauernschaft (in allen Bezirken außer Baden, Bruck/Leitha – Schwechat, Gmünd, Mödling und Waidhofen an der Ybbs), SPÖ Bauern (in allen Bezirken außer Baden, Korneuburg, Lilienfeld, Mödling, Waidhofen an der Ybbs), SPÖ-Bauern und Freie Bauern (nur im Bezirk Lilienfeld), Österreichischer Unabhängiger Bauernverband (in den Bezirken Amstetten, Krems, Lilienfeld, Melk, Mistelbach, Scheibbs, Waidhofen an der Ybbs und Zwettl), Parteiunabhängige Bürgerlisten des Bezirkes Korneuburg (nur im Bezirk Korneuburg).
Bei der letzten Wahl im Jahr 2015 erreichte der NÖ Bauernbund 83,72 Prozent bzw. 30 Mandate und die Freiheitliche Bauernschaft 8,93 Prozent bzw. 6 Mandate. Auf die SPÖ-Bauern entfielen 4,81 Prozent und auf die Grünen Bäuerinnen und Bauern 2,54 Prozent. Beide Gruppierungen schafften den Einzug somit nicht. Die Hürde für den Einzug in die Kammervertretung wurde vom NÖ Landtag von vormals fünf auf nunmehr vier Prozent der landesweit abgegebenen gültigen Stimmen gesenkt.

Wahlberechtigte, die am 1. März voraussichtlich ortsabwesend sind oder aus gesundheitlichen Gründen oder sonstigen Gründen den Weg ins Wahllokal nicht bestreiten können, sind zur Wahl am Postweg berechtigt. Die Briefwahlunterlage kann vom 21. Februar 2020 bis 26. Februar 2020 bei der Gemeinde schriftlich (z.B.: E-Mail), mittels Antrag, oder bis 28. Februar 2020, 12 Uhr bei der Gemeinde persönlich, unter Angabe eines Verhinderungsgrunds (Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe) beantragt werden.

Nähere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Agrarrecht, Dr. Susanne Gyenge, Telefon 02742/9005-12894, e-mail susanne.gyenge@noel.gv.at.

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