Vereinbarung zwischen Airbus und den US-Behörden bestätigt unlauteres Verhalten von Airbus bei Eurofighter Anschaffung
Wien (OTS) – Mit der nunmehr veröffentlichten Vereinbarung zwischen Airbus und den US-Behörden, dem so genannten Deferred Prosecution Agreement, hat Airbus gegenüber dem US Department of Justice und US Department of State in mehreren Fällen massives Fehlverhalten eingestanden und sich auch zu hohen Strafzahlungen verpflichtet. Die Vereinbarung bestätigt ausdrücklich unlauteres Verhalten von Airbus im Zusammenhang mit dem Verkauf von Eurofightern im Jahr 2003 an die Republik Österreich und erhärtet den vom Bundesministerium für Landesverteidigung im Jahr 2017 angezeigten Betrugsverdacht, dass ein Teil des von der Republik Österreich für die Eurofighter als Kaufpreis bezahlten Betrags von € 183,4 Mio über Deutschland in das dubiose Vector-Netzwerk und zu anderen über Broker und Briefkästen geflossen war, um unlauteren Geschäften zu dienen.
„Ich habe mich unmittelbar nach meinem Amtsantritt der Angelegenheit angenommen und den Auftrag erteilt, die Ansprüche der Republik Österreich auf Wiedergutmachung gegen Airbus mit Nachdruck zu verfolgen,“ so Bundesministerin Klaudia Tanner.
Die Finanzprokuratur hatte sich im Februar 2017 für die Republik Österreich mit einer Schadenersatzforderung von mindestens € 183,4 Mio dem Betrugsverfahren in Österreich gegen Airbus und andere angeschlossen. Airbus hat zuletzt auch gegenüber französischen und britischen Behörden gravierendes Fehlverhalten und rechtswidrige Geschäftspraktiken eingeräumt. Dafür musste Airbus erhebliche Strafzahlungen leisten. In der Vereinbarung mit den US-Behörden hat Airbus sein Fehlverhalten und seine rechtswidrigen Geschäftspraktiken nun offen zugegeben. In Österreich war im Bericht des Verfahrensrichters zum parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der erst 2019 beendet worden war, unmissverständlich festgehalten worden, dass die Republik Österreich beim Kauf getäuscht worden war und nur deswegen € 183,4 Mio zu viel gezahlt hatte.
„Wir verfolgen seit Jahren mit allen rechtsstaatlichen Mitteln die berechtigten Ansprüche der Republik Österreich gegen Airbus. Durch das nunmehrige Eingeständnis von Airbus sollte es auch in Österreich zur Anklage kommen können“ erklärte Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur.
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