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Parlament: Budgetdienst-Analyse zu Gender Budgeting

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Wien (PK) – Der Budgetdienst des Parlaments beschäftigte sich kürzlich mit dem Thema Gender Budgeting in Österreich und zeigte Herausforderungen und Potentiale auf. Positiv kehrt er das umfassende Gender Budgeting Instrumentarium in Österreich hervor, das über den gesamten Budgetzyklus mit einer starken rechtlichen Verankerung abgesichert wurde. Im internationalen Vergleich zählt Österreich zu jenen 12 von 34 OECD-Staaten, die Gender Budgeting eingeführt haben.

Der Gender Pay Gap in Österreich ist in den letzten zehn Jahren von 25,5% (2007) auf 19,9% (2017) gesunken. Dennoch liegt er deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 16%. Signifikat ist der Unterschied im Bereich der Pensionen. Da Frauen im Schnitt niedrigere Erwerbseinkommen haben und ihre Versicherungsverläufe Lücken aufweisen, liegen die Alterspensionen der Frauen je nach Art der Berechnung um 40% bis 50% unter den Pensionen der Männer, stellte der Budgetdienst im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage fest.

Qualität in Folgenabschätzungen variiert

2009 wurde die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesverfassungsgesetz verankert. Seit der Haushaltsrechtsreform 2013 muss die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter anderem bei der Erläuterung von Zielen, Strategien und Wirkungen im Strategiebericht und der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung verbindlich bedacht werden. Der Gleichstellungsaspekt sei die einzige Zielsetzung, die von allen Ressorts im gesamten Haushaltskreislauf und auf allen Ebenen der Wirkungsorientierung zu berücksichtigen ist, analysierte der Budgetdienst. Eine systematische Verknüpfung der Wirkungsinformationen mit dem Budget sei dabei nicht vorgesehen, Budgetressourcen würden nicht auf Frauen und Männer aufgeteilt.

Laut Budgetdienst sorgt der stark dezentrale Ansatz, bei dem sämtliche Ressorts und Oberste Organe für ihren Aufgabenbereich Gleichstellungsziele definieren, zu einer systematischen Anwendung in der gesamten Bundesverwaltung. Andererseits ergeben sich durch diese Systematik aber auch Herausforderungen, wie im Hinblick auf die Entwicklung eines gesamtstaatlichen Strategieansatzes.

Im Bundesrechnungsvoranschlag 2018 bzw. 2019 wurden 127 Wirkungsziele genannt, von denen 36 von den Ressorts und Obersten Organen explizit als Ziele zur Förderung von Gleichstellung von Frauen und Männern gekennzeichnet wurden. Zusätzlich hat der Budgetdienst noch weitere 13 Wirkungsziele identifiziert, die indirekt oder in Teilaspekten ebenfalls der Förderung der Gleichstellung dienen können, weil dort (Gleichstellungs-)Maßnahmen genannt oder Indikatoren herangezogen werden, deren Werte auf Frauen und Männer aufgeteilt wurden.

Die Qualität der Angaben zur Gleichstellungsdimension in den wirkungsorientierten Folgenabschätzungen variiere stark, der diesbezügliche Prozess weise Schwächen auf, so das Ergebnis der Studie.

Der österreichische Gender Budgeting Ansatz sehe keine direkte monetäre Bewertung von Gleichstellungszielen und -maßnahmen vor, stellte der Budgetdienst fest. Das Budget für „Frauenangelegenheiten und Gleichstellung“ sei seit 2013 nahezu unverändert und lag im Jahr 2018 bei 10,2 Mio. €.

Langfristige strategische Planungen sind in Zukunft anzustreben

Im Rahmen der Analyse beschäftigte sich der Budgetdienst auch mit Verbesserungspotentialen. Im Rahmen der interministeriellen Zusammenarbeit wäre die gemeinsame Erarbeitung einer strategischen Grundausrichtung für die nächsten Jahre von besonderer Bedeutung. Zudem wäre es zielführend die Wirkungsinformationen zur Gleichstellung im Bundesvoranschlag stärker auf externe, gesellschaftspolitische Wirkungen auszurichten und einen größeren Personenkreis zu adressieren.

Weiters regen die AnalystInnen an, bei Regelungsvorhaben mit besonderer Gleichstellungsrelevanz die begrenzt verfügbaren Fachkapazitäten bereits bei der Folgenabschätzung einzusetzen. Eine frühzeitige Koordination der Ressorts sowie die gemeinsame Ausrichtung an übergeordneten strategischen Gleichstellungszielen könnte die Effizienz der Gleichstellungspolitik erhöhen, so die vom Budgetdienst genannten Weiterentwicklungspotentiale.

Die ExpertInnen schlagen vor, Gleichstellungsmaßnahmen mit Ressourcen zu verknüpfen, um die Aussagekraft der Wirkungsinformationen zu erhöhen. Bei Spending Reviews sollte die Auswirkung auf relevante Gleichstellungsaspekte sowie eine Abschätzung, wie unterschiedlich Frauen und Männer von entsprechenden Maßnahmen betroffen sind, systematisch in den Ansatz integriert werden, so der Budgetdienst.

Neue Datengrundlagen für Gleichstellungsziele

Neben der Schließung von Datenlücken wurde auch die Stärkung der analytischen Kompetenz der Ressorts empfohlen, um die verfügbaren Daten besser für Gleichstellungsanalysen nutzen zu können. Die Umsetzung von Gender Budgeting erfordere zugrundeliegende geschlechtsspezifische Datengrundlagen und ausreichende Analysekapazitäten mit entsprechendem Know-how. Die Daten einer Zeitverwendungserhebung dienen als Evidenzbasis bei Gleichstellungszielen. Die letzte österreichische Zeitverwendungsstudie wurde 2008/09 durchgeführt und war die dritte Erhebung nach 1981 und 1992. Die nächste EU-weite Erhebungswelle finde ab 2020 statt, die Kosten dafür würden sich gegenüber der letzten Studie wegen höheren Anforderungen deutlich erhöhen. Die Ergebnisse einer neuen Zeitverwendungsstudie könnten jedoch die Evidenzbasis zur Definition und Beurteilung der Erreichung von Gleichstellungszielen erweitern, wobei die Anwendungsgebiete weit darüber hinaus gehen, so der Budgetdienst. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.

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