Oberlandesgericht zu Uber: Reisebürokonzession reicht nicht | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Oberlandesgericht zu Uber: Reisebürokonzession reicht nicht

0 256

Wien (OTS) – In seinem aktuellen Beschluss lehnt das Oberlandesgericht Wien (OLG) Ubers Rekurs gegen die bestehende Einstweilige Verfügung ab. Zudem kommt das OLG sehr deutlich zur Entscheidung, dass im Lichte der bereits national und europaweit ergangenen Entscheidungen Uber jedenfalls eine Verkehrsdienstleistung anbietet und diese unter die Konzessionspflicht nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelverkG) fällt. „Das bedeutet, dass die Reisebürokonzession von Uber nicht reicht“, so Dieter Heine, Partner bei Vavrovsky Heine Marth und Anwalt von Taxi 40100. Laut Beschluss des OLG erzielt Uber „einen Gewinn von monatlich EUR 1,5 Mio. am österreichischen Markt. Nach der im gegenständlichen Akt (…) ergangenen Entscheidung des OGH hat sich die Beklagte <a></a>(Uber) nicht um eine Niederlassung oder um eine Gewerbeberechtigung in Österreich bemüht.“

„Jedes in Österreich angemeldete Unternehmen muss Steuern zahlen. Wann wird sich Uber endlich an die Gesetze unseres Landes halten?“, so Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100, abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Taxi 40100

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.