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Aktienrückkauf

Linz –
Veröffentlichung des Beschlusses der Oberbank AG über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 17.Juni 2019 beschlossen,

(1) von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogramms in Stammaktien 2019 erworbenen eigenen 51.723 Stück Stammaktien, 51.723 Stück Stammaktien und zwar 49.908 Stück an die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2019, 1.300 Stück an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 19.03.2019 und 515 Stück für Mitarbeiterremunerationen zu veräußern bzw zu übertragen;

(2) von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogramms in Vorzugsaktien 2019 erworbenen eigenen 12.477 Stück Vorzugsaktien, 12.477 Stück Vorzugsaktien an die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2019 unentgeltlich zu übertragen. Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2019 erhalten die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für vier gekaufte Stammaktien eine Vorzugsaktie unentgeltlich zugeteilt (Modell 4+1).

Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15. Mai 2018.

2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15. Mai 2018 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung ( euro adhoc ) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at [http:// www.oberbank.at/].

3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Stammaktien sollen am 25. Juni 2019 veräußert bzw. übertragen werden; die eigenen Vorzugsaktien sollen am 26. Juni 2019 unentgeltlich übertragen werden.

4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG. Die Vorzugsaktien der Oberbank AG werden unentgeltlich übertragen.

1. Beabsichtigt ist

1. die Veräußerung eigener Stammaktien von bis zu 51.723 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,16 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,15 %; und
2. bis zu 12.477 Stück eigene Vorzugsaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am nicht stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,42 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,04 % im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2019 unentgeltlich zu übertragen.

2. Der Gegenwert je Stammaktie beträgt EUR 95,20 (Kurs der Oberbank-Stammaktie vom 11.06.2019). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2019 erhalten die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für vier gekaufte Stammaktien eine Vorzugsaktie unentgeltlich zugeteilt (Modell 4+1).

3. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2019, für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) sowie für Mitarbeiterremunerationen zu verwenden.

1. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine

1. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at [http://www.oberbank.at/], zu erfüllen.

Linz, am 17. Juni 2019
Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc

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