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EU-Arbeitsbehörde: Heute endet die Bewerbungsfrist

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Wien (OTS) – „Die Regierung tut wenig, um den schwarzen Schafen unter den Unternehmen die Anreize für Lohndrückerei und Sozialdumping zu nehmen“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Die EU-Arbeitsbehörde sollte möglichst rasch eingerichtet werden und ihre Arbeit aufnehmen. Dafür sollte sich die Regierung einsetzen.“ Österreich ist aufgrund seiner geografischen Lage besonders betroffen von Lohndrückerei und Sozialdumping. Trotzdem hat sich die Regierung nicht um den Sitz der EU-Arbeitsbehörde beworben, sondern sie sogar abgelehnt. Heute endet die Bewerbungsfrist für den Sitz der EU-Arbeitsbehörde.

Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Strafen bei Lohn- und Sozialdumping ist besonders wichtig, in der Praxis jedoch schwierig und scheitert oftmals an wenig kooperativen Behörden anderer Mitgliedstaaten. Hier könnte künftig die EU-Arbeitsbehörde helfen und den Sand im Getriebe der Behördenzusammenarbeit beseitigen. Sie kann auch die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Kontrollen schaffen, sodass Beweismaterial bei Sozialbetrug und anderen Missständen leichter sichergestellt werden kann.

Auch auf nationalstaatlicher Ebene gibt es aus Sicht der AK noch einiges zu tun. Der 3-Punkte-Plan der Arbeiterkammer gegen Lohn- und Sozialdumping:

1. Mehr Personal für die Kontrollbehörden!
Kontrollen sind aus AK Sicht das effektivste Mittel um den Druck auf die Arbeitsbedingungen in Österreich durch Lohn- und Sozialdumping einzudämmen – wenn Unternehmen tatsächlich mit den Kontrollen rechnen müssen! Dazu braucht es ausreichend Personal.

2. Europarechtskonforme Sicherheitsleistung:
Bisher musste der Auftraggeber bei Verdacht auf Lohn- und Sozialdumping einen Teil des Werklohns bei der Behörde als Sicherheit für eine allfällige Verwaltungsstrafe hinterlegen, bis die Vorwürfe gegen den Auftragnehmer geklärt waren. Dass dies rein auf Verdacht geschieht, hat der Europäische Gerichtshof als „überschießend“ beurteilt. Die Regierung kann die Sicherheitsleistung aber ganz leicht europarechtskonform gestalten: Und zwar so, dass für die Sicherheitsleistung die Behörde erst eine Vorabentscheidung trifft, ähnlich wie eine einstweilige Verfügung im Zivilrecht.

3. Subunternehmerketten einschränken:
Die Beschränkung der Subunternehmerkette bei öffentlichen Aufträgen ist leicht umzusetzen. Im privaten Bereich würde eine Generalunternehmerhaftung greifen, wie es sie in Deutschland längst gibt: Der erste Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Bezahlung der Löhne und Sozialversicherungsbeiträge und kann die Verantwortung nicht auf Subsubsubunternehmen abwälzen, die dann entweder zahlungsunfähig werden oder ihren Sitz im EU-Ausland haben, wo sie nur schwer belangt werden können.

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