Mehrfache Existenzbedrohung: Wenn Selbstständige schwer erkranken
Wien (OTS) – Eine schwerwiegende Erkrankung oder ein Unfall mit Folgen sind für jeden Menschen ein Schicksalsschlag. Für Selbstständige kommt eine weitere Hürde hinzu: Ihnen steht eine geringere und kürzere Unterstützungsleistung zu als Angestellten und ArbeiterInnen.
Ein selbstständiger Frisör der nach Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz krankenversichert ist, erhält bei Krankheit für maximal 20 Wochen Unterstützungsleistungen. Diese Leistung besteht aus einem fixen Tagsatz und beträgt etwa 900 Euro im Monat. Im Gegensatz dazu kann eine angestellte Abteilungsleiterin mit 52 Wochen mehr als doppelt so lange Krankengeld beziehen. Ihr Tagsatz wird nach ihrem bisherigen Bruttoeinkommen bemessen und kann im Vergleich zum Selbstständigen mehr als doppelt so hoch ausfallen.
Sollte die Krankheit länger anhalten, muss der Frisör zuerst 26 Wochen warten um abermals Krankengeld zu beantragen. In diesen 26 Wochen kann er als Unternehmer kein Krankengeld beziehen und ist ohne entsprechende Absicherung komplett auf sich selbst und seine Ersparnisse angewiesen. Trotzdem müssen Selbstständige noch immer einen 20 prozentigen Selbstbehalt beim Arzt zahlen. Häufen sich die ärztlichen Behandlungen, steigen auch die Kosten für Selbstständige.
„Diese Regelungen schießen komplett an der Realität der selbständig Erwerbstätigen vorbei. Wir fordern gleiche Leistungen für kleine Selbstständige wie für Angestellte“, erklärt Christoph Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands.
Etwa eine halbe Millionen Menschen sind in Österreich selbstständig erwerbstätig. In vielen Bereichen steigt die Zahl der Selbstständigen rasant an. 6 von 10 UnternehmerInnen beschäftigen keine Angestellten. Die große Mehrheit der Selbstständigen ist also auf sich alleine gestellt, wenn es um den Umsatz des Unternehmens geht. Ein Unfall oder die Diagnose einer schweren Krankheit werden zum absolut existenzbedrohenden Szenario für kleine Unternehmen.
Durch die Kürzungen bei der AUVA ist außerdem der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für Unternehmen mit bis zu 50 MitarbeiterInnen bedroht. „Es herrscht Unsicherheit bei den österreichischen KMU. Die Kürzung einer Leistung wie der Entgeltfortzahlung kommt einem Angriff auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen unseres Landes gleich“, so Matznetter.
„Selbstständige mit geringen und mittleren Einkommen werden von ÖVP und FPÖ im Stich gelassen. Es braucht endlich soziale Regelungen und die gleichen Versicherungsleistungen für EPU und KMU wie für Angestellte und ArbeiterInnen. Dazu gehören auch die Streichung des Selbstbehaltes, die Senkung des SVA-Beitrages sowie die Streichung der Grundumlage bei schwerer Erkrankung“, fordert der Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands abschließend.
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