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VSV/Kolba: Rechtsausschuss des EU Parlaments “feiert” neue Sammelklage

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Wien (OTS) – Der Rechtsausschuss des EU Parlaments hat gestern mit 19 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen den Vorschlag der EU Kommission für besseren kollektiven Rechtsschutz für Verbraucher bei Massenschäden mit Änderungen angesegnet. Man habe aus dem Dieselskandal gelernt und wolle bei Massenschäden die Verbraucher besser geschützt sehen.

“Diese Richtlinie ist besser als Nichts, wird aber in der Praxis eine Reihe von Problemen aufwerfen, die eine effektive Rechtsdurchsetzung in Frage stellen,” sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines. “Die gebetsmühlenartige Ablehnung amerikanischer Verhältnisse bedeutet leider, dass man gerade die Effizienz der dortigen Sammelklagen in Europa vermeiden will.”

In Deutschland gibt es seit 1.11.2018 eine Musterfeststellungklage, die dem EU Vorschlag nicht unähnlich ist. Doch diese Musterfeststellungsklage zeigt auch, welche Probleme zu erwarten sind:

• Zur Klage sollen nur Verbraucherorganisationen, die von den Mitgliedsstaaten in eine Liste der EU nominiert werden, berechtigt sein. Staatlich finanzierte Verbraucherorganisationen wie VKI und vzbv werden bei Massenschäden grosser Konzerne immer wieder gebremst, mit Klagen vorzugehen. Der vzbv hat zwar VW nun – aufgrund des Druckes der öffentlichen Meinung – geklagt, doch ist auf der vzbv-Homepage zu lesen, dass weiter Klagen gegen Daimler, Porsche, und andere Autobauer nicht geplant sind.

“Damit greift eine staatlich finanzierte Verbraucherorganisation auch in den Wettbewerb ein. VW muss uU Schadenersatz zahlen, Konkurrenten dagegen werden geschont. Das ist ein echter Mangel des Systems der Musterfeststellungsklage und des EU-Vorschlages,” sagt Kolba.

• Die Kläger müssen ein hohes Kostenrisiko übernehmen, dürfen dieses aber nicht durch Prozessfinanzierer auf Erfolgsbasis absichern lassen. Auch das wird Klagen eher hintanhalten.

• Das System bietet keinerlei Anreize, solche Klagen zu betreiben.

“Warum sollten sich Quasi-Beamte Arbeit aufladen. Nach dem eklatanten Staatsversagen in Sachen Dieselabgase als Reaktion wieder staatsnahe Organisationen mit der Rechtsdurchsetzung zu betrauen, zeigt, dass man keine Lehren aus den Missständen gezogen hat,” stellt Kolba fest. “Das amerikanische System lebt davon, dass Anwälte viel verdienen können und daher solche Klagen anstreben. Nur dieser Anreiz führt dazu, dass Unternehmen in den USA fürchten müssen, den Gewinn aus Unrechtshandlungen wieder herausgeben zu müssen. In Europa gilt dagegen fürchte ich weiter: Unrecht darf sich lohnen.”

Service: Buch zum Thema – Kolba, Davids gegen Goliath – Der VW-Skandal und die Möglichkeit von Sammelklagen, mandelbaum verlag 2017 / www.davids-gegen-goliath.at.

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