Pflegeregress – VfGH bestätigt BMASGK Forderung
Wien (OTS) – „Der gestrige Beschluss des VfGH zum Pflegeregress bestätigt meine Rechtsansicht hinsichtlich der Abschaffung“, so die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein. „Es ist mir unklar, warum SPÖ Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda nach dem VfGH-Beschluss weitere Gesetzesanträge einbringen will.“
Die Rechtslage ist für Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein mehr als eindeutig. Ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erbinnen/Erben und Geschenknehmerinnen/Geschenknehmern im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten, selbst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung, die vor dem 1. Jänner 2018 ergangen ist, ist jedenfalls unzulässig.
„Durch den Beschluss des VfGH wird sichergestellt, dass im gesamten Bundesgebiet dieselben Regelungen in Bezug auf den Umgang mit Bestimmungen zum Verbot des Pflegeregresses gelten“, so die Bundesministerin Beate Hartinger-Klein abschließend.
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