BM Hartinger-Klein: „Konstruktives Gespräch mit LR Kampus“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

BM Hartinger-Klein: „Konstruktives Gespräch mit LR Kampus“

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Wien (OTS) – „Als Bundesregierung ist es uns wichtig, Fairness in das System der Mindestsicherung zu bringen. Gerade deshalb arbeiten wir derzeit ein Grundsatzgesetz aus, damit es österreichweit eine einheitliche Regelung gibt,“ so Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein. In einem konstruktiven und amikalen Gedankenaustausch mit der steirischen Soziallandesrätin wurden Ideen und Möglichkeiten für einen Bundesländergestaltungsspielraum im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung besprochen und wie dieser für die Steiermark genutzt werden kann.

Die Steiermark hat nach Wien und Niederösterreich die dritthöchste Anzahl an Mindestsicherungsbezieherinnen und –beziehern in Österreich (27.784 Personen von 332.497), die Gesamtkosten für das Jahr 2017 (Steiermark) betrugen ca. 69 Mio €.

„Menschen, die arbeiten oder jahrelang den ihnen möglichen Beitrag für Österreich geleistet haben, sollen auch zukünftig besser gestellt sein als jene, die das nicht tun oder getan haben,“ so die Bundesministerin. „Das neue Grundsatzgesetz hat zum Ziel die Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt sicherzustellen und unser wertvolles und solidarisches Sozialsystem zu erhalten,“ so Hartinger-Klein.

Zu der geäußerten Kritik an der Sistierung der Aktion 20.000 hielt die Bundesministerin fest, dass Langzeitarbeitslose mit dem Programm JobAktiv besser personalisiert ausgebildet werden können um sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Thema war auch die in der Steiermark ins Leben gerufene Implacementstiftung Pflege. Sie bietet den steirischen Unternehmen im Pflegebereich eine Möglichkeit, den steigenden Bedarf an qualifizierten Heimhelferinnen und –helfern, sowie Pflegeassistentinnen und – assistenten abdecken zu können.

„Bund und Länder können nur gemeinsam gute Rahmenbedingungen für ein modernes Pflegesystem in ganz Österreich definieren und sicherstellen,“ so Hartinger-Klein.

Einigkeit herrschte dabei, dass Menschen mit Behinderung eine umfassende Teilhabe am Leben in allen Lebensbereichen ermöglicht werden muss. Zentrales Element hierfür sei die berufliche Inklusion. Hartinger-Klein versicherte, den effizienten und zielgerichteten Einsatz der Mittel aus dem Ausgleichstaxfonds für Inklusionsmaßnahmen zu gewährleisten.

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