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Bundesministerin Bogner-Strauß: Mindestsicherung Neu bringt spürbare Entlastung für Alleinerziehende

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Wien (OTS) – „Familien zu entlasten ist mir ein großes Anliegen. Mit dem Familienbonus Plus auf der einen Seite und der Mindestsicherung Neu auf der anderen Seite schaffen wir mehr Gerechtigkeit für Familien“, sagte Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß anlässlich der geplanten Neuregelung der Mindestsicherung. Gleichzeitig könnten auch Alleinerziehende mit einer spürbaren Entlastung rechnen: „Mit der Mindestsicherung Neu hat eine österreichische Alleinerzieherin mit zwei Kindern bis zu 2.500 Euro mehr pro Jahr“, so die Ministerin für Frauen, Familien und Jugend. Eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern erhält mit der neuen Regelung über 200 Euro mehr pro Monat. (bisher: 1.174 Euro, zukünftig: 1.383 Euro)

Geplant ist nach dem neuen Modell, dass Alleinerziehende zusätzlich zur Basisleistung für jedes minderjährige Kind im Haushalt einen degressiv gestaffelten Bonus pro Monat erhalten. Das bedeutet für das erste minderjährige Kind bis zu 100 Euro, für das zweite minderjährige Kind bis zu 75 Euro monatlich.

„Mit der Neugestaltung der Mindestsicherung wird die Regierung aber auch den Anreiz zur Zuwanderung ins österreichische Sozialsystem neu regeln. Denn Menschen, die arbeiten oder jahrelang den ihnen möglichen Beitrag für Österreich geleistet haben, sollen auch finanziell besser gestellt sein als jene, die das nicht tun oder getan haben“, so Bogner-Strauß. Den Arbeitsqualifizierungsbonus von 300 Euro werden künftig Personen beziehen können, die ausreichend Deutschkenntnisse (Niveau B1) vorweisen können. Für EU-Ausländer und Drittstaatsangehörige werde es eine fünfjährige Wartefrist geben. Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte sowie Ausreisepflichtige bekommen keine Mindestsicherung.

Die Mindestsicherung soll künftig an der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes für eine Einzelperson, vermindert um den Krankenversicherungsbeitrag bemessen werden. Um dem Wildwuchs in den einzelnen Bundesländern Einhalt zu gebieten, werde der Bund eine Grundsatzgesetzgebung erlassen und damit die Länder verpflichten, vorgegebene Prinzipien einzuhalten. Zudem werde es eine bundesweite Kontrolleinrichtung geben, mit der Möglichkeit zu Sanktionen bei unrechtmäßigem Bezug oder zweckwidriger Verwendung der Mindestsicherung sowie bei Arbeits- oder Integrationsverweigerung.

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