Rückruf Rügenwalder Mühlen Mett Zwiebel 100g
Wien/Bad Zwischenahn (OTS) – Die Rügenwalder Mühle ruft hiermit öffentlich das Produkt „Mühlen Mett Zwiebel“ (100 g) im Becher. Betroffen sind alle Chargen mit MHD bis einschließlich 11.05.2018.
Bitte beachten Sie: Mühlen Mett mit einem MHD ab 12.05.2018 sowie alle anderen Produkte der Rügenwalder Mühle sind nicht betroffen.
Aufgrund eines Fertigungsfehlers beim Lieferanten der Becher des Mühlen Metts kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass ein scharfkantiger Fremdkörper im Produkt enthalten ist. Beim versehentlichen Verzehr kann von dem Fremdkörper eine Gesundheitsgefahr beim Verschlucken ausgehen. Bei dem Fremdkörper handelt es sich um ein transparentes, dreieckiges Kunststoffteilchen mit etwa 1,1 cm Kantenlänge.
Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes hat die Rügenwalder Mühle die Rückholung der Produkte aus dem Handel bereits veranlasst. Vom Verzehr der Produkte aus der angegebenen Produktcharge wird abgeraten.
Das Unternehmen bedauert mögliche Unannehmlichkeiten, die mit dieser Maßnahme verbunden sind.
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