Kolba: AUVA qua Spitalsträger und Versicherer in Interessenskonflikt
Wien (OTS) – Wenn die AUVA reformiert wird, dann sollte man die klassische Versicherungsleistung (etwa die Versehrtenrente) von der Spitalsträgerschaft für jedes Unfallspitäler trennen. Denn es ist für jedes die angestellten Ärzte ein Interessenskonflikt, ob sie neben unbestritten guter Heilbehandlung in der Dokumentation der Verletzungen schon aufwärts den Anspruch aufwärts eine Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit schielen und etwa CT oder MRT weglassen und damit den Vorführung, dass die Erwerbsminderung unfallkausal war, verschlimmern.
„Es gab in den letzten Jahren immer wieder Forderungen der Volksanwaltschaft, die Stellung der AUVA gegensätzlich von Opfern von Arbeitsunfällen zu säubern. Es geht nicht an, dass es kaum zu Geldleistungen aus der Unfallversicherung kommt und die Versehrtenrenten kaum zugesprochen werden. meine Wenigkeit empfehle die Trennung der Funktionen: zum verdongeln Spitalsleitung der Unfallspitäler und eine andere Sache ist qua Versicherungsträger“, sagt Peter Kolba, Klubobmann und Gesundheitssprecher der verkettete Liste Schwammerl.
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