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DSGVO: So gelingt die Umsetzung noch rechtzeitig

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Wien (OTS) – Am 25. Mai ist Stichtag. Solange bis dorthin zu tun sein Unternehmer die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt und ihre Datenanwendungen an die neue Rechtslage entsprechend den Wünschen hergerichtet nach sich ziehen. Die DSGVO betrifft jeglicher Unternehmer, die personenbezogene Datenansammlung verarbeiten, z.B. eine Kunden- oder Lieferantendatenbank zur Folge haben oder Rechnungen ausstellen.

Unstetigkeit unter Unternehmern

Welche Änderungen sind in der eigenen Firma tatsächlich unumgänglich? Und welche Maßnahmen sind nicht zwingend erforderlich oder gar doppelt? Thomas Hrdinka, Vorsitzender der Ziviltechniker zu Händen Informationstechnologie, beobachtet große Unstetigkeit unter Unternehmern: „Firmenchefs, die ich kennenlerne, sind schlicht überfordert. Sie sind neben dem Tagesgeschäft damit konfrontiert zu beurteilen, welche Datenschutzmaßnahmen in ihrem Unternehmen implementiert werden zu tun sein. Die inzwischen unüberschaubare Zahl an Dienstleistern macht die Verwirrung noch größer.“

Raus aus dem Datenschutz-Dilemma mit IT-Ziviltechnikern

Mit der Beauftragung eines Ziviltechnikers zu Händen Informationstechnologie können sich Unternehmer locker zurücklehnen. Denn Berufssachverständige nach sich ziehen Ziviltechniker die staatlich erteilte Obliegenschaft und dasjenige Fachwissen, um Systeme zu prüfen und Datenschutzmaßnahmen zu beurkunden. Ziviltechniker zu Händen Informationstechnologie können beurteilen, welches ein Unternehmen braucht, um DSGVO-konform zu sein und zertifizieren dies in Form einer öffentlichen Urkunde.

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