Finanzminister Löger vereinfacht Steuerrecht, verstärkt Kampf gegen Steuervermeidung und schafft Gebühren ab
Wien (OTS) – Die Jahressteuergesetzgebung wurde initiiert, um die Zahl der Novellierungen des Steuerrechts zu reduzieren und damit mehr Klarheit für jedes allesamt Beteiligten zu schaffen. 2018 beinhaltet dieses Päckchen eine Vereinfachung des Steuerrechts, die Auflösung diverser Gebühren und Maßnahmen im Kampf gegen Steuervermeidung.
Utl.: Vereinfachung des Steuerrechts und mehr Rechtssicherheit
Dies österreichische Steuerrecht ist mit via 160 Novellierungen in den letzten 30 Jahren höchst komplex geworden. Die Einsetzbarkeit stellt die Finanzverwaltung, Steuerberater und Steuerpflichtige vor immer größer werdende Herausforderungen. Die Notwendigkeit für jedes Reformen hat die Bundesregierung stets betont. Schrittweise wird Finanzminister Löger dies heimische Steuerrecht jetzt vereinfachen:
„Jahr für jedes Jahr werden wir an Schrauben trudeln, um dies Steuerrecht nachvollziehbarer zu zeugen und damit die Rechtssicherheit potenzieren. Synchron wollen wir die Services der Finanzverwaltung verbessern. Dies Hauptstück folgt mit der Steuerstrukturreform 2020, wo wir neben der Exkulpation grundlegende Veränderungen im Rechtsrahmen vornehmen werden.“
Start-Ups und Unternehmen, die eine kostenpflichtige App betreiben, sollen die Umsatzsteuer für jedes ihre Umsätze im EU-Ausland solange bis 10.000 Euro, differenzierend qua bisher, künftig nur mehr in Österreich entrichten. Dies erspart aufwändige Bürokratie im Ausland und bringt mehr Zeit fürs Wesentliche.
Mehr Klarheit bringt dies Päckchen für jedes Grundeigentümer, die ihren Grund und Fußboden für jedes Infrastrukturprojekte zur Verfügung stellen. Eine Abzugssteuer in der Höhe von 10 von Hundert löst die komplexe Vorgängerregelung ab und erspart den Betroffenen aufwändige Berechnungen und Steuerberaterkosten.
Der Zugang zur Freistellung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der kostenlosen Vignette für jedes Menschen mit Obstruktion wird massiv erleichtert. Die solange bis dato getrennten Anträge werden künftig zusammengeführt und dazu automationsunterstützt aufgesetzt.
Eine umfassende Dynamik der Bundesabgabenordnung (BAO) bringt vor allem mehr Rechtssicherheit für jedes Unternehmen:
Eine verbindliche Rechtsauskunft (sog. „Advanced Ruling“) gibt dies Fiskus künftig sekundär in den Bereichen „internationales Steuerrecht“ und „Umsatzsteuer“. Bisher konnte man hier lediglich eine Auskunftsschalter im Rahmen von „Treu und Vertrauen“ verlangen, die geringere Rechtssicherheit bietet.
Wenn das nicht möglich ist zur klassischen Außenprüfung von Unternehmen durch Abgabenbehörden soll zudem eine begleitende Test (sog. „Waagerecht Monitoring“) eingeführt werden. Der laufende Dialog mit der Finanzverwaltung führt zu einer erhöhten Planungs- und Rechtssicherheit, weil die zeitnahe Test sekundär die rechtzeitige und rechtsrichtige Erhebung der Steuern und Steuern sichert.
Utl.: Kampf gegen Steuervermeidung in Österreich
Schon 2014 führte Österreich ein Verbot ein, nachdem Ausgaben für jedes im Ausland tief besteuerte Zinsen und Lizenzen in Österreich nicht mehr gewinnmindernd geltend gemacht werden konnten (sog. Abzugsverbot), „welches uns zum Vorreiter in Europa machte“, so Löger. „Deutschland etwa führte jene Regulierung nachher österreichischem Vorbild erst 2017 ein. Jetzt möglich sein wir noch verknüpfen Schritttempo weiter und etablieren neue Standards im Kampf gegen Steuervermeidung. Weitere werden verfolgen, etwa eine adäquate Steuerveranschlagung der digitalen Wirtschaft“, sagt Löger.
Dies genannte Abzugsverbot wird mit der Jahressteuergesetzgebung 2018 nachgeschärft, sodass wirklich allesamt international gängigen Niederbesteuerungsmodelle abgedeckt sind. Schlupflöcher, die sich seit dieser Zeit der Einleitung in 2014 aufgetan nach sich ziehen, werden mit der „Nachschärfung beim Abzugsverbot für jedes Zinsen und Lizenzgebühren“ geschlossen.
Hinzu kommt die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vermeidung von internationalen Steuervermeidungspraktiken. Hier geht es insbesondere um von Tochtergesellschaften im Ausland generierte und tief besteuerte Gewinne. Sie wurden bisher erst unter der Auszahlung an die inländische Muttergesellschaft der österreichischen Körperschaftsteuer unterzogen. Nunmehr sollen solche im Ausland tief besteuerten Gewinne unabhängig von einer Auszahlung an die inländische Muttergesellschaft in Österreich steuerlich berücksichtigt werden. Dies führt zu einem höheren Steuereinnahmen in Österreich.
Utl.: Auflösung von Gebühren
Da die Gebühr für jedes Wohnungsmietverträge erschlagen wurde, soll – um diesen Einsatzfeld komplett zu entlasten – sekundär die Gebühr für jedes die Bürgschaftserklärungen in Zusammenhang mit Mietverträgen entfallen. „Insbesondere junge Menschen in Lehre profitieren von dieser Maßregel, weil sie beim Umzug in eine Wohnung oft Bürgschaften der Erziehungsberechtigte unter der Vermieterin oder beim Vermieter hinterlegen sollen. Synchron streichen wir Bagatellsteuern, deren Aufgabenaufkommen in keinem Verhältnis zu den Wert der Einhebung durch die Beamten steht“, sagt Hubert Meister Reineke, Finanz-Staatssekretär.
Supplementär zur Modernisierung der Verrechnung von „Zurverfügungstellen von Grund und Fußboden“ von Grundeigentümern für jedes Infrastrukturprojekt werden sekundär die zugrundeliegenden Bestands- und Dienstbarkeitsverträge von den Rechtsgeschäftsgebühren befreit.
Die Beschlussfassung der Maßnahmen im Parlament soll verbinden mit dem Familienbonus Plus im Juli dieses Jahres erfolgen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Bundesministerium für Finanzen