Gral: „Wohnen ist ein Menschenrecht und gehört in die Verfassung!“
Wien (OTS/SK) – Im Rahmen des gestrigen wohnungspolitischen Symposiums des Vereins pro Wohnbauförderung (vwbf), dies unter dem Stichwort „Markt oder Staat – wohin steuert die Wohnungspolitik?“ in Krems stattfand, diskutierten heimische und internationale ExpertInnen weiterführend die Perspektiven des sozialen Wohnbaus. Tenor war, dass dies österreichische Erfolgsmodell des sozialen Wohnbaus selbst international den meisten ExpertInnen denn Best-Practice-Schema gilt und der gesellschaftliche Mehrwert der sozialen Durchmischung in Österreichs Städten keiner hoch genug geschätzt werden kann. SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Gral warnte davor, dass dies durch die schwarz-blaue Regierung gefährdet wird. Sie betonte: „Wohnen ist ein Menschenrecht. Es wird Zeit, Wohnen denn durchsetzbaren Anspruch in der österreichischen Verfassung zu verspannen.“ ****
„Nachdem der Debatte um dies Staatsziel Wirtschaftswachstum gilt es, die sozialpolitischen Fundamente der Republik Österreich ebenfalls außer Streit zu stellen. Eine Verankerung des Grundrechts aufwärts Wohnen in der Verfassung ist dazu probat“, erklärte Gral.
Gral unterstrich, dass die derzeitige Ökonomisierung des Wohnens, die sich etwa beim Hauptaugenmerk der Privatwirtschaft aufwärts Vorsorge- und Luxuswohnungen zeigt, der Schaffung von leistbarem Wohnraum durch explodierende Grundstückspreise eigentlich schadet denn nutzt.
Die Regierungspläne im Sphäre Wohnbau und Mietrecht drohen, die Preise pro Mieten und Eigentum massiv steigen zu lassen, warnte Gral. Dies gilt pro die geplanten gesetzlichen Eingriffe beim Mietrecht, worauf hunderttausende Menschen den Sicherheit des Mietrechtsgesetzes verlieren würden. Und dies gilt selbst pro die vorgesehenen Einkommenskontrollen im sozialen Wohnbau.
Gral: „Während andere Länder mit der Idee von Einkommenskontrollen im sozialen Wohnbau gescheitert sind und davon abgelassen nach sich ziehen, hält die österreichische Bundesregierung an diesem Irrweg verspannt. Gleichwohl dies ist ein Beweismaterial, dass angemessenes Wohnen pro die Österreicherinnen und Homo austriacus stärkeren rechtlichen Sicherheit genießen muss.“ (Schluss) sc/mp
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