DON’T SMOKE: Die Bevölkerung muss jetzt ein Zeichen setzen
Wien (OTS) – Die weiterhin starre Haltung der Bundesregierung,
sich aufgrund des Koalitionsübereinkommens nicht zum notwendigen Nichtraucherschutzgesetz zu bekennen und dieses mit einem Initiativantrag zu verhindern, steht aus Sicht der Initiatoren des Volksbegehrens „DON’T SMOKE“ nicht im Einklang mit dem überwiegenden Willen der Bevölkerung. ****
“Jetzt erst recht“, betonen Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres und Krebshilfepräsident Paul Sevelda und rufen die Bevölkerung auf, die Bundesregierung daran zu erinnern, dass man „nicht Politik gegen die eigene Bevölkerung“ machen dürfe. Das Volksbegehren „DON’T SMOKE“ zum Erhalt des Nichtraucherschutzgesetzes aus 2015 zählt derzeit bereits mehr als 535.000 Unterstützer.
In Artikel I des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes heißt es: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Das bedeutet, dass das Zustandekommen aller Gesetze grundsätzlich auf das Volk zurückführbar sein muss. Szekeres: „Die Rücknahme des Tabakgesetztes von 2015 ist somit eine klare Entscheidung gegen das Volk und dessen Gesundheit.“
„Ausgerechnet die Bundesregierung, die in ihrem eigenen Regierungsprogramm mehr direkte Demokratie angekündigt hat, hebelt diese nun aus, indem man die Hunderttausenden von Stimmen der Österreicherinnen und Österreicher konsequent ignoriert“, so Szekeres und Sevelda.
Die Unterstützung des Volksbegehrens per Handy-Signatur und persönlich in den Gemeindebehörden sei „die Chance, einen umfassenden Nichtraucherschutz in Österreich zu garantieren“. Szekeres und Sevelda appellieren daher an die Bevölkerung, ihre Rechte wahrzunehmen und „weiterhin so zahlreich Unterschriften für das Volksbegehren zu leisten.“(ast)
(S E R V I C E – Die Unterstützungsphase für das Volksbegehren „DON’T SMOKE“ läuft noch bis 4. April, 10.00 Uhr. Danach hat der Innenminister drei Wochen Zeit, die Eintragungswoche für das Volksbegehren festzulegen. Die Unterschriften, die in der Unterstützungsphase geleistet werden, gelten allerdings schon für das eigentliche Volksbegehren in der Eintragungswoche. Mehr Informationen und Details erfahren Sie unter www.dontsmoke.at.)
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