Die neue EU-Richtlinie (EU) 2024/1438, auch „Frühstücksrichtlinie“ genannt, macht die Herkunft von Honig viel transparenter. Bisher durften Honigmischungen oft mit ungenauen Angaben wie „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ verkauft werden. Künftig müssen auf dem Etikett alle Länder, aus denen der Honig stammt, mit ihrem genauen Prozentanteil angegeben werden. Das hilft den Käuferinnen und Käufern, besser zu verstehen, was sie kaufen. Außerdem schützt es die Verbraucher und sorgt für fairere Bedingungen für Imkerinnen und Imker in Europa. Die neue Regel gilt ab dem 14. Juni 2026.
Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser sagt: „Das ist ein wichtiger Schritt, den wir lange gefordert haben: Wer Honig kauft, soll klar erkennen können, woher er kommt. Das schafft Vertrauen und unterstützt unsere österreichischen Imker im fairen Wettbewerb. Besonders bedanken möchte ich mich bei Alexander Bernhuber, der diese Richtlinie im Europäischen Parlament als Chefverhandler maßgeblich vorangetrieben hat.“
EU-Abgeordneter Alexander Bernhuber, der die Richtlinie im Europäischen Parlament verhandelte, betont: „Die neue Frühstücksrichtlinie ist ein positives Beispiel dafür, wie funktionierende Herkunftskennzeichnung bei Honig in der Praxis aussehen kann. Klare und nachvollziehbare Angaben schaffen Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten, stärken das Vertrauen in unsere Lebensmittel und unterstützen gleichzeitig die heimischen Imker im fairen Wettbewerb. Als Chefverhandler des Europäischen Parlaments für dieses Dossier freut es mich daher umso mehr, einen wesentlichen Beitrag zu dieser Kennzeichnungspflicht und zur Unterstützung unserer Imker geleistet zu haben.“
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig erklärt: „Durch die Honigverordnung können Konsumentinnen und Konsumenten künftig auf einen Blick erkennen, woher der Honig stammt. Die klare Herkunftskennzeichnung schafft Transparenz und ist entscheidend, da immer mehr importierter Honig auf den europäischen Markt drängt und heimische Qualitätsprodukte dadurch unter Preisdruck geraten. Österreichische Ware muss sich klar von anonymen Importprodukten unterscheiden können. Mit der Novelle wird das nun endlich möglich.“
LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger ergänzt: „Die Imkerinnen und Imker haben schwierige Jahre am Markt hinter sich, weil die Importe von Honig aus Drittstaaten den Markt dominiert und teilweise ruiniert haben. Eine klare Herkunftskennzeichnung ist hier jedenfalls ein Beitrag zur Transparenz beim Produkt. Österreich folgt damit der Umsetzung, die bereits in Deutschland gewählt worden ist. Mit der Umsetzung unserer Forderung wird Klarheit am Markt und eine bessere Sichtbarkeit und Positionierung des Naturprodukts Honig geschaffen. Das ist auch im Sinne der Landwirtschaft, die in vielen Bereichen von den Bestäubungsleistungen der Bienen profitiert und daher stets auf gute Partnerschaften mit den Imkerinnen und Imkern setzt.“
Was steht künftig auf dem Honig-Etikett?
Das Etikett muss angeben, aus welchem Land der Honig stammt. Wenn der Honig aus mehreren Ländern kommt – zum Beispiel aus verschiedenen EU-Staaten oder auch aus Ländern außerhalb der EU – müssen alle Ursprungsländer mit ihrem Anteil in Prozent angegeben werden. Diese Angaben stehen gut sichtbar auf der Verpackung. Eine kleine Toleranz von 5 Prozent ist erlaubt, damit es nicht zu strengen Schwankungen kommt. Bei kleinen Honigpackungen unter 30 Gramm kann statt des Landesnamens auch ein zweibuchstabiger Code angegeben werden. Bereits vorhandene Ware mit älteren Etiketten darf weiterverkauft werden, bis die Bestände aufgebraucht sind.
Wichtiger Schutz für Verbraucher und echte Honigqualität
Honig ist eines der am häufigsten gefälschten Lebensmittel weltweit. Manchmal wird billiger Honig aus anderen Ländern mit Zuckersirup gestreckt und dann verkauft. Das untergräbt die Qualität und den Markt. Die neue Herkunftskennzeichnung hilft, solche Fälschungen sichtbar zu machen und die Rückverfolgbarkeit zu verbessern, was auch Teil eines geplanten EU-Systems zur Verfolgung von Honiglieferungen ist.
Wolfgang Pointecker, Obmann von Biene Österreich – dem Dachverband der österreichischen Imkerei, ist überzeugt: „Das ist ein entscheidendes Signal für den Konsumentenschutz. Die Politik setzt hier ein klares Zeichen: Wir stehen für volle Transparenz und gegen die Täuschung am Frühstückstisch.“
Gute Nachrichten für die heimische Imkerei
Für die österreichischen Imkerinnen und Imker ist die Richtlinie ein großer Erfolg. In Österreich arbeiten rund 33.000 Imkerinnen und Imker, die nicht nur hochwertigen Honig produzieren, sondern auch durch die Bestäubung der Bienen wesentlich zur Vielfalt der Natur und Landwirtschaft beitragen. Klare Regeln helfen, dass Qualität und Herkunft ihres Honigs sichtbar werden und dass sie fair behandelt werden.
Ing. Reinhard Hetzenauer, Obmann Stellvertreter von Biene Österreich, sagt: „Unsere Imker:innen in Österreich produzieren unter höchsten Qualitätsstandards. Dass diese Qualität nun durch eine klare Herkunftsangabe vor unfairer Konkurrenz geschützt wird, ist ein Akt der Wertschätzung gegenüber unserer täglichen Arbeit.“
Österreich setzt auf Transparenz und Regionalität
Österreich hat sich in Brüssel stark für strenge Regeln zur Herkunftsangabe von Honig eingesetzt. Das zeigt, wie wichtig dem Land der Schutz regionaler Lebensmittel ist. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das mehr Sicherheit und Vertrauen sowie die Möglichkeit, bewusst Honig aus der eigenen Region zu wählen.
Wir danken dem Landwirtschaftsministerium, der Landwirtschaftskammer Österreich und dem Bauernbund für ihr Engagement und die Unterstützung, gemeinsam für diese transparente Regelung einzutreten.
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