Auch Rot-Blauer Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss nimmt Reservetag in Anspruch

Wie der COFAG-Untersuchungsausschuss wird auch der Rot-Blaue Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss seinen Reservetag für die Befragung von Auskunftspersonen in Anspruch nehmen. Die Abgeordneten beschlossen heute mehrheitlich, den Geschäftsführer der Werbeagentur Signs am 23. Mai vorführen zu lassen, nachdem er sich bereits zweimal entschuldigen ließ. FPÖ-Chef Herbert Kickl muss dem Ausschuss hingegen voraussichtlich kein weiteres Mal Rede und Antwort stehen. Der 23. Mai ist auch die vereinbarte Deadline für die Beweisaufnahme, das heißt, ab diesem Zeitpunkt werden keine neuen Akten mehr angefordert werden können.

Am letzten der sechs regulären Befragungstage hat der U-Ausschuss mit dem ehemaligen Leiter des Verfassungsschutzes Peter Gridling doch noch eine Auskunftsperson befragt, nachdem sich ein Mitarbeiter von Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache zuvor kurzfristig entschuldigen ließ. Auch insgesamt musste der Ausschuss immer wieder mit Absagen bzw. dem Nichterscheinen von Auskunftspersonen kämpfen. So fand gleich zu Beginn ein Sitzungstag ohne Befragungen statt. Mittlerweile sind auch erste Beugestrafen verhängt worden. Letztendlich konnten die Abgeordneten aber doch 12 Personen – darunter FPÖ-Chef Herbert Kickl, die frühere Sozialministerin Beate Hartinger-Klein und Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker – befragen.

Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses soll am 1. Juli vorliegen. Danach wird der Nationalrat über die Ergebnisse diskutieren.

Eingesetzt worden war der Rot-Blaue Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss – wie der COFAG-Untersuchungsausschuss – Mitte Dezember 2023, und zwar auf Verlangen der ÖVP. Ihr geht es darum, die Regierungsbeteiligungen der SPÖ und der FPÖ in der Zeit von 2007 bis 2020 im Hinblick auf eine mögliche zweckwidrige Verwendung öffentlicher Gelder in von „roten“ bzw. „blauen“ Minister:innen geleiteten Ressorts unter die Lupe zu nehmen. Dabei will sie unter anderem Inseratenschaltungen, Medienkooperationsvereinbarungen, Umfragen, Gutachten, Studien und andere Auftragsvergaben durchleuchten. Auch die Besetzung von Leitungspositionen in der Bundesverwaltung und bei ausgegliederten Rechtsträgern sowie etwaige staatsanwaltliche Ermittlungen gehören zum Untersuchungsgegenstand.

Bereits vergangene Woche hat der COFAG-Untersuchungsausschuss seine regulären Befragungstage beendet. Er wird am Reservetag 22. Mai den Signa-Gründer Rene Benko befragen. In einer Geschäftsordnungssitzung wurden heute weitere Aktenanforderungen in die Wege geleitet. (Schluss) gs


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