Ecker/Pinter: „Wichtige Weichen für Energiesicherheit gestellt“

Die Wirtschaftskammer fordert seit langem raschere und einfachere Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Mit dem Beschluss der Bundesregierung zur UVP-Novelle und der Offensive zum Ausbau der Eneuerbaren Energien werden dringend notwendige Verfahrensbeschleunigungen, vor allem bei Projekten der Energiewende, ermöglicht. Künftig soll es beispielsweise zu schnelleren Verfahren bei Windrädern kommen. Geplant sind auch eine Ausbauoffensive für Photovoltaikanlagen mittels eines neuen „Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes“ und einer Förderverordnung sowie der Ausbau der Biogasproduktion („Erneuerbare-Gase-Gesetz“ und Biogasverordnung). 

Wirtschaftskammer NÖ-Präsident Wolfgang Ecker begrüßt die bekannt gegebenen Schritte: „Die Novelle sehen wir sehr positiv, insbesondere die Beschleunigungsmaßnahmen sowie die neuen Regelungen zur besseren Strukturierung der Verfahren. Damit werden wichtige Weichen für die Energiesicherheit gestellt.“ Von Vorteil seien auch zeitliche Vorgaben, bis wann neue Vorbringen eingebracht werden können, oder die Festlegung des Standes der Technik bereits zum Verfahrensbeginn. Vom Ausbau der Windkraft- und Photovoltaikanlagen, der Biomasse und Wasserkraft profitieren niederösterreichische Unternehmen, weiß Ecker:  Mit ihrem Know-how seien sie bereits international gefragt. „Dieses Wissen nun auch verstärkt in Niederösterreich einzubringen, sichert unseren Wirtschaftsstandort und Arbeitsplätze vor Ort“, betont der WKNÖ-Präsident.

Verfahren werden beschleunigt

Als Schritt in die richtige Richtung wertet die bekannt gegebenen Maßnahmen der Regierung auch NÖ Standortanwalt Christoph Pinter: „Mit der Novelle werden nunmehr langjährige Forderungen zur Verfahrensbeschleunigung umgesetzt.“ Dabei seien insbesondere die kleinen Details, die eine enorme Wirkung entfalten können, spannend. „Dies sind zum Beispiel die standardmäßige Anwendung der Präklusionsregelung aus dem AVG Großverfahren, die zu einem Verlust der Parteistellung führt, wenn nicht innerhalb der Auflage eine Einwendung erhoben wurde, die Erleichterungen bei der Alternativenprüfung sowie die Möglichkeit zur Genehmigung eines Konzepts für Kompensationsmaßnahmen anstatt detaillierter, zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht genau festlegbarer, Maßnahmen“, präzisiert Pinter. Als Standortanwalt hoffe er, „dass sich diese Novelle in der Praxis nunmehr auch tatsächlich mit verkürzten Verfahrensdauern bewährt“.  

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