Homeoffice, Laptop & Brille: So holen Sie sich hunderte Euro Steuererstattung zurück

Die Corona-Pandemie hat das Arbeiten von zu Hause massiv gefördert – doch wussten Sie, dass zahlreiche Ausgaben dabei steuerlich absetzbar sind? Insbesondere für Maturanten, die sich auf den Berufsstart vorbereiten, lohnt sich die genaue Prüfung von Kosten für Homeoffice, Laptop oder sogar eine Brille mit Sehkorrektur.

1. Homeoffice-Pauschale: Ab 2020 können Arbeitnehmer bis zu 600 Euro pro Jahr als Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer vom Finanzamt absetzen – wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Homeoffice-Pauschale deckt Kosten für Strom, Heizung oder Miete ab.

2. Laptop und Technik: Computerhardware und Software, die beruflich genutzt wird, sind als Werbungskosten abzugsfähig. Das gilt auch für leistungsfähige Laptops – absetzbar sind auch anteilige Kosten, wenn sie privat mitgenutzt werden.

3. Brille mit Sehhilfe: Wenn die Brille ausschließlich für die Bildschirmarbeit im Homeoffice genutzt wird, sind die Kosten als Werbungskosten absetzbar. Dies gilt insbesondere, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Darüber hinaus gibt es noch weitere erstattungsfähige Ausgaben mit Arbeitsbezug, wie Fachliteratur oder Telefonkosten. Wichtig ist, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und die berufliche Nutzung plausibel darzulegen, da das Finanzamt eine klare Zuordnung fordert.

Für Schüler und junge Berufstätige lohnt sich zudem die Beratung durch einen Steuerexperten, um alle Möglichkeiten der Steuererstattung auszuschöpfen und so finanzielle Vorteile optimal zu nutzen.

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