Korosec/Gasselich ad Mindestsicherung: Wiener Verfassungsbruch muss endlich beendet werden

„Die amtswegige Prüfung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof ist die logische Folge der fehlgeleiteten Politik der Wiener Stadtregierung und des damit verbundenen fortdauernden Verfassungsbruches“, so die Gesundheitssprecherin der Wiener Volkspartei Gemeinderätin Ingrid Korosec und Verfassungssprecher Patrick Gasselich.

So sei heute bekannt geworden, dass der Verfassungsgerichtshof eine amtswegige Prüfung in die Wege leiten werde. Grund dafür sei, dass das Wiener Mindestsicherungsgesetz in einem Fall offenbar gegen eine Höchstgrenze bei Sozialhilfeleistungen verstoße bzw. in einem anderen Fall entgegen den Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, Geldleistungen statt Sachleistungen vorsehe.

Die Wiener Volkspartei habe von Anfang darauf hingewiesen, dass Stadtrat Hacker für eine rechtskonforme und vollständige Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes zu sorgen habe. Auch die Kritik der Volksanwaltschaft sei in diesem Zusammenhang vom Tisch gewischt worden. „Wir sehen der Prüfung des Verfassungsgerichtshofes daher mit großer Spannung entgegen“, so Gasselich weiter.

Sprungbrett statt Hängematte

Die Mindestsicherung muss eine Überbrückungshilfe und gegebenenfalls auch ein Sprungbrett sein, dürfe aber unter keinen Umständen zu einer Dauerhängematte ausarten, wie es aktuell in Wien der Fall ist. "Wien setzt konsequent die falschen Anreize und wird damit zum Sozialmagneten für all jene, die zwar könnten, aber nicht wollen. Diese Politik muss daher endlich beendet werden“, so Korosec abschließend. 

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