EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate / Geplante Verschmelzung zwischen Atrium und Gazit Hercules 2020 Limited – Veröffentlichung des Aktionärsrundschreibens

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Unternehmen/Fusion/Übernahme/Beteiligung 23.11.2021

St Helier Jersey / Channel Islands –

Geplante Verschmelzung zwischen Atrium und Gazit Hercules 2020 Limited – Veröffentlichung des Aktionärsrundschreibens

Jersey, 23. November 2021 – Am 18. Oktober 2021 haben das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of Directors (das „unabhängige Komitee“) von Atrium European Real Estate Limited (VSE/Euronext: ATRS), („Atrium“ oder die „Gesellschaft“) und das Board of Directors von Gazit Hercules 2020 Limited („Newco“), einer indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Gazit Globe Ltd („Gazit“), bekanntgegeben, dass sie einen Verschmelzungsvertrag unterfertigt haben. Dieser Verschmelzungsvertrag regelt die durch das unabhängige Komitee empfohlene Akquisition (die „Akquisition“) des gesamten bereits ausgegebenen und allenfalls noch auszugebenden Aktienkapitals, das sich nicht bereits direkt oder indirekt im Eigentum von Gazit oder ihren Tochtergesellschaften befindet, durch Newco.

Die Akquisition soll im Wege einer Verschmelzung zwischen der Gesellschaft und Newco gemäß Part 18B des Companies (Jersey) Law 1991 in seiner aktuellen Fassung umgesetzt werden (die „Verschmelzung“).

Atrium und Gazit freuen sich, bekannt zu geben, dass Atrium heute ein Rundschreiben mit Details zur Verschmelzung und der Einberufung zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung („EGM“), in welcher über die Verschmelzung abgestimmt werden soll, veröffentlicht hat (das „Rundschreiben“). Die außerordentliche Gesellschafterversammlung zur Abstimmung über die Verschmelzungsbeschlussvorschläge (und der mit der Verschmelzung verbundenen Schritte) soll am Donnerstag, 23. Dezember 2021 um 10.00 Uhr in den Geschäftsräumen von Aztec Financial Services (Jersey) Limited, 11-15 Seaton Place St Helier, Jersey JE4 0QH stattfinden.
Das Rundschreiben ist, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen für Personen in ausgeschlossenen Jurisdiktionen, auf der Website von Atrium unter www.aere.com und auf der Website von Gazit unter www.gazitglobe.com/investor-relations/news-and-updates/ verfügbar. Eine deutsche Übersetzung des Rundschreibens wird im Laufe des heutigen Tages auf der Website von Atrium zur Verfügung gestellt.

Das Rundschreiben wird heute zusammen mit dem zugehörigen Anweisungsformular (für jene Atrium-Aktionäre, die Atrium-Aktien über Euroclear halten) und dem Vollmachtsformular (für Atrium-Aktionäre, die ihre Atrium-Aktien direkt halten) für das EGM den im Aktionärsregister eingetragenen Aktionären übermittelt. Das Rundschreiben wird zusammen mit dem dazugehörigen Anweisungsformular für das EGM von Euroclear an die depotführenden Banken und Wertpapierfirmen (über einen Intermediär von Euroclear) mit der Anweisung übermittelt, dass die depotführenden Banken und Wertpapierfirmen das Rundschreiben und das zugehörige Anweisungsformular den Personen bereitstellen, die Atrium-Aktien über diese depotführenden Banken oder Wertpapierfirmen halten.

Das EGM ist erforderlich, um den Atrium-Aktionäre die Möglichkeit zu geben, die Beschlüsse zur Genehmigung der Verschmelzung (neben anderen Nebenaspekten) zu prüfen und, falls sie es für richtig halten, dafür zu stimmen.

Sofern nicht anders definiert, haben kursiv geschriebene Begriffe, die in dieser Pressemitteilung verwendet, aber nicht definiert werden, die Bedeutung, die ihnen im Rundschreiben gegeben wird.

Empfehlung des unabhängigen Komitees

Das unabhängige Komitee empfiehlt den Atrium-Aktionären weiterhin einstimmig, für die Verschmelzung zu stimmen. Das unabhängige Komitee hat von UBS AG London Branch („UBS“) einen Fairness Opinion in Bezug auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Akquisition erhalten.

Für den Fall, dass das unabhängige Komitee ein Angebot von einem Dritten erhält, das das unabhängige Komitee nach vernünftigem Ermessen und in gutem Glauben als vorteilhafter für die Gesellschaft und seine Aktionäre erachtet (ein „besseres Angebot“), liegt es im Ermessen des unabhängigen Komitees, seine Empfehlung für die Akquisition zugunsten des besseren Angebotes zurückzuziehen. Sollte dies der Fall sein, hat Gazit dem unabhängigen Komitee bestätigt, dass Gazit jedes bessere Angebot in gutem Glauben prüfen wird. Seit der Veröffentlichung des ursprünglichen Angebots hat das unabhängige Komitee keine Angebote von Dritten erhalten.

Erforderliche Maßnahmen

Wie im Rundschreiben näher beschrieben, muss die Verschmelzung um wirksam zu werden, in der außerordentlichen Gesellschafterversammlung von:

  • zwei Drittel der stimmberechtigten Atrium-Aktionäre, die bei dem EGM über die Verschmelzungsbeschlüsse abstimmen; und
  • der Mehrheit der Atrium-Aktien (mit Ausnahme der ausgeschlossenen Aktien oder der Atrium-Aktien, die von einer mit Gazit verbundenen Person wirtschaftlich gehalten werden), die bei dem EGM stimmberechtigt sind und über die Verschmelzungsbeschlüsse abstimmen, genehmigt werden.

Zusammen mit dem Rundschreiben erhalten die im Aktionärsregister eingetragenen Inhaber von Atrium-Aktien ein Vollmachtsformular für das EGM. Das Anweisungsformular wird von Euroclear den depotführenden Banken und Wertpapierfirmen (über einen Intermediär von Euroclear) mit der Anweisung übermittelt, das Anweisungsformular an Personen weiterzuleiten, die über diese depotführenden Banken oder Wertpapierfirmen Atrium-Aktien halten. Das Anweisungsformular und das Vollmachtsformular sind auf der Website von Atrium unter www.aere.com abrufbar. Die Fristen für die Übermittlung des Anweisungsformulars und des Vollmachtsformulars für das EGM sind nachstehend angeführt.

Atrium-Aktionären und Personen, die Atrium-Aktien über Euroclear halten, werden dringend ersucht, das Anweisungsformular bzw. das Vollmachtsformular (soweit zutreffend) gemäß den darin enthaltenen Erläuterungen auszufüllen, zu unterzeichnen und zurückzusenden.

Der indikative Zeitplan der wichtigsten Ereignisse für die Durchführung der Verschmelzung ist nachstehend angeführt. Alle Verweise in diesem Dokument auf bestimmte Uhrzeiten beziehen sich, sofern nicht anders angegeben auf Jersey Zeit. Die angegebenen Daten und Zeiten sind nur indikativ und basieren auf den aktuellen Erwartungen von Atrium und können sich ändern. Wenn sich eine der oben genannten erwarteten Zeiten und/oder Daten ändern, werden die geänderten Zeiten und/oder Daten den Atrium-Aktionären veröffentlicht werden.

Indikativer Zeitplan der wichtigsten Ereignisse

Der folgende vorläufige Zeitplan enthält die voraussichtlichen Termine für die Durchführung der Verschmelzung:

______________________________________________________________________________
|Ereignis______________________________|_________________Uhrzeit_und/oder_Datum|
|Datum_des_Verschmelzungsvertrages_____|_______________________17._Oktober_2021|
|Bekanntmachung der beabsichtigten | 18. Oktober 2021|
|Verschmelzung_________________________|_______________________________________|
|Veröffentlichung dieses Dokuments, der| |
|Einladung zur außerordentlichen | |
|Verschmelzung- | 23. November 2021|
|Gesellschafterversammlung, des | |
|Vollmachtsformulars und des | |
|Anweisungsformulars___________________|_______________________________________|
|Empfohlenes Datum für die Übermittlung| |
|von Anweisungsformularen durch | |
|Personen, die Atrium-Aktien über | bis zum 13. Dezember 2021|
|Euroclear halten, an ihre | |
|depotführenden Banken oder | |
|Wertpapierfirmen______________________|_______________________________________|
|Letztmöglicher Zeitpunkt für die | |
|Einreichung von Anweisungsformularen | |
|betreffend die außerordentliche | |
|Verschmelzungs- | 10.00 Uhr am 17. Dezember 2021|
|Gesellschafterversammlung durch | |
|Personen, die Atrium-Aktien über | |
|Euroclear_halten______________________|_______________________________________|
|Letztmöglicher Zeitpunkt für die | |
|Einreichung von Vollmachtsformularen | |
|durch Atrium-Aktionäre für die | 10.00 Uhr am 21. Dezember 2021|
|außerordentliche Verschmelzungs- | |
|Gesellschafterversammlung_____________|_______________________________________|
|Stichtag für die Stimmabgabe bei der | 18:00 Uhr am 21. Dezember 2021|
|Verschmelzung_________________________|_______________________________________|
|Außerordentliche Verschmelzung- | 10.00 Uhr am 23. Dezember 2021|
|Gesellschafterversammlung_____________|_______________________________________|
|Veröffentlichung der Ergebnisse der |unverzüglich nach der außerordentlichen|
|außerordentlichen Verschmelzung- |Verschmelzung-Gesellschafterversammlung|
|Gesellschafterversammlung_____________|am_23._Dezember_2021_zu_veröffentlichen|
|Versendung des Gläubigeraufrufs an die| |
|Gläubiger von Atrium und Newco im | 23. Dezember 2021|
|Zusammenhang mit der beabsichtigten | |
|Verschmelzung_________________________|_______________________________________|
|Veröffentlichung der Bekanntmachung in| 23. Dezember 2021|
|der_Jersey_Gazette____________________|_______________________________________|
|Letztmöglicher Zeitpunkt für Gläubiger| |
|von Atrium und/oder Newco, um Atrium | |
|einen schriftlichen Widerspruch gegen | 13. Januar 2022|
|die Verschmelzung gemäß Artikel 127FE | |
|(2)(a) Jersey Companies Law zu | |
|übermitteln___________________________|_______________________________________|
|Letztmöglicher Zeitpunkt für Inhaber | |
|von Atrium-Aktien, um bei Gericht eine| 13. Januar 2022|
|Verfügung gemäß Artikel 143 Jersey | |
|Companies_Law_zu_beantragen___________|_______________________________________|
|Veröffentlichung der Einladung zur | |
|außerordentlichen | |
|Kapitalherabsetzungs- | 17. Januar 2022|
|Gesellschafterversammlung | |
|(einschließlich eines Vollmachts- und | |
|Anweisungsformulars)__________________|_______________________________________|
|Ex-Dividendentag für die | 18.00 Uhr am 31. Januar 2022|
|Sonderdividende_______________________|_______________________________________|
|Außerordentliche Kapitalherabsetzung- | 10.00 Uhr am 1. Februar 2022|
|Gesellschafterversammlung_____________|_______________________________________|
|Einreichung des Solvency Statements | |
|und des Protokolls beim Registrar | 1. Februar 2022|
|betreffend_die_Kapitalherabsetzung____|_______________________________________|
|Übermittlung aller relevanten | |
|Dokumente im Zusammenhang mit der | 1. Februar 2022|
|Verschmelzung an den Registrar gemäß | |
|Artikel_127FJ_Jersey_Companies_Law____|_______________________________________|
|Sonderdividenden-Stichtagszeitpunkt___|___________18.00_Uhr_am_1._Februar_2022|
|Datum_der_Zahlung_der_Sonderdividende_|________________________4._Februar_2022|
|Letzter_Handelstag_für_Atrium-Aktien__|_______________________14._Februar_2022|
|Handelsaussetzung betreffend die | Ab und inklusive 15. Februar 2022|
|Atrium-Aktien_an_den_Börsen___________|_______________________________________|
|Stichtag der Wirksamkeit der | 18.00 Uhr am 17. Februar 2022|
|Verschmelzung_________________________|_______________________________________|
|Voraussichtliches Datum der | |
|Wirksamkeit der Verschmelzung und der | |
|Kapitalherabsetzung (vorbehaltlich der| |
|Erfüllung der Bedingungen oder des | |
|Verzichts darauf); daher Closing und | 18. Februar 2022|
|Zeitpunkt, an dem der Registrar die | |
|Durchführungsanzeige im Zusammenhang | |
|mit der Verschmelzung gemäß Artikel | |
|127FM_Jersey_Companies_Law_registriert|_______________________________________|
|Settlement der im Rahmen der | |
|Verschmelzung zu zahlenden | 18. Februar 2022|
|Gegenleistung an jeden Verschmelzungs-| |
|Gesellschafter________________________|_______________________________________|
|De-Listing der Atrium-Aktien in | So bald wie möglich nach dem Closing|
|Amsterdam_und_Wien____________________|_______________________________________|
|Longstop_Datum________________________|________________________17._April_2022*|

*Diese Frist kann verlängert werden, falls Gläubiger oder Atrium-Aktionäre Einwendungen gegen die Verschmelzung erheben.

Alle Zeitangaben in diesem Dokument beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf die Zeit in Jersey. Die angegebenen Kalendertage und Zeiten sind nur indikativ und beruhen auf den aktuellen Erwartungen von Atrium und können sich ändern (auch aufgrund von Änderungen des regulatorischen Zeitplans). Darüber hinaus wurde der indikative Zeitplan auf der Grundlage erstellt, dass es keine rechtmäßigen Einwände seitens eines Atrium-Aktionärs oder Gläubigers gemäß dem Recht von Jersey gibt. Sollte sich einer der oben genannten Zeitpunkte und/ oder Kalendertage ändern, werden die geänderten Zeitpunkte und/oder Kalendertage den Atrium-Aktionären und Personen, die Atrium-Aktien über Euroclear halten, durch Bekanntgabe über einen reguliertes Informationsverbreitungssystem mitgeteilt

Aktionärs-Helpline

Wenn Sie Fragen zum Rundschreiben, zur Verschmelzung, zum EGM oder zum Ausfüllen des Anweisungsformular oder Vollmachtsformulars haben, lesen Sie bitte die FAQs, die auf der Website von Atrium unter www.aere.com [http://www.aere.com/ ] abrufbar ist oder senden Sie eine E-Mail an Georgeson unter atrium@georgeson.com [atrium@georgeson.com]. Sie können auch die Aktionärs-Helpline unter 0043 800 017876 (für Anrufe außerhalb Österreichs, die zum geltenden Auslandstarif verrechnet werden) oder 0800 017876 (kostenlose für Anrufe aus Österreich) kontaktieren. Wenn Sie einen Rückruf wünschen, wenden Sie sich bitte an atrium@georgeson.com [atrium@georgeson.com]. Die Helpline ist von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 16.00 Uhr, außer an Feiertagen, erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Helpline keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung anbieten kann und dass Telefonanrufe zu Sicherheits- und Schulungszwecken aufgezeichnet und überwacht werden können.

Beraterinnen und Berater

UBS handelt ausschließlich als Finanzberater und Aussteller der Fairness Opinion für das unabhängige Komitee, während Allen & Overy LLP als internationaler Rechtsberater und Appleby als Rechtsberater nach Jersey-Recht für das unabhängige Komitee tätig sind.

Goldman Sachs Israel LLC handelt als Finanzberater für Gazit und Newco, während Kirkland & Ellis International LLP als internationaler Rechtsberater und Ogier (Jersey) LLP als Rechtsberater nach Jersey-Recht für Gazit und Newco tätig sind.

Rückfragen

FTI Consulting Inc: +44 (0)20 3727 1000
Richard Sunderland/Claire Turvey/Ellie Sweeney/Andrew Davis:
scatrium@fticonsulting.com [scatrium@fticonsulting.com]
Or Ackerman, Investor Relations, Gazit Globe Ltd.: oackerman@gazitgroup.com

Über Atrium European Real Estate

Atrium ist ein führender Eigentümer, Verwalter und Neuentwickler von Einkaufszentren und Einzelhandelsimmobilien in Zentraleuropa. Atrium spezialisiert sich auf lokal dominante Einkaufszentren für Lebensmittel, Mode und Unterhaltung in den besten städtischen Lagen. Atrium besitzt 26 Immobilien mit einer Gesamtbruttomietfläche von über 809.000 m2 und einem Gesamtmarktwert von rund EUR 2,5 Milliarden. Diese Immobilien befinden sich in Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei und Russland und werden alle, mit Ausnahme von einer, von Atriums internen Team von Fachleuten für Einzelhandelsimmobilien verwaltet. Im Februar 2020 kündigte Atrium eine Strategie zur Diversifizierung seines Portfolios durch Investitionen in und Verwaltung von Wohnimmobilien, mit einem Schwerpunkt auf Warschau, an.

Die Gesellschaft ist als geschlossene Investmentgesellschaft errichtet, eingetragen in und mit Sitz auf Jersey, und wird als zertifizierter, in Jersey zugelassener Fonds durch die Jersey Financial Services Commission beaufsichtigt, und ist sowohl zum Handel an der Wiener Börse als auch Euronext Amsterdam Stock Exchange zugelassen. Bei Unsicherheiten hinsichtlich des Geltungsbereichs der regulatorischen Anforderungen aufgrund der vorstehenden Beaufsichtigung oder Zulassung sollte angemessene fachliche Beratung in Anspruch genommen werden. Alle Investitionen unterliegen einem Risiko. Eine vergangene Wertentwicklung ist keine Garantie für zukünftige Erträge. Der Wert der Investitionen kann schwanken. In der Vergangenheit erzielte Resultate sind keine Garantie für zukünftige Resultat.

Über Gazit Globe

Gazit ist eine weltweit tätige Immobiliengesellschaft, die sich auf den Besitz, die Entwicklung und die Verwaltung von gemischt genutzten, ertragsbringenden Immobilien für eine Vielzahl von Nutzungsmöglichkeiten, darunter Gewerbe-, Büro-und Wohnimmobilien, in dicht besiedelten städtischen Gebieten in Großstädten konzentriert hat. Zum 30. September 2021 besaß und verwaltete die Gruppe 102 Immobilien mit einer bebauten und vermieteten Fläche von 2,5 Millionen Quadratmetern und einem Marktwert von NIS 37 Milliarden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmens:
www.gazitglobe.com.

Weitere Informationen

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein oder einen Bestandteil eines Angebots, einer Einladung oder einer Aufforderung zum Kauf, zum Erwerb, zur Zeichnung, zur Veräußerung oder zur Ausgabe von Wertpapieren dar, noch stellt sie eine Aufforderung zur Stimmabgabe oder Genehmigung der Akquisition in einer Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot, eine solche Einladung oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, noch findet der Verkauf, die Ausgabe oder Übertragung von Wertpapieren von Atrium statt, die gegen geltendes Recht einer Rechtsordnung verstoßen. Klargestellt wird, dass diese Mitteilung kein öffentliches Angebot (Ankündigung eines beabsichtigten öffentlichen Angebots) gemäß den Vorschriften für öffentliche Angebote in Österreich und/oder den Niederlanden darstellt und sollte daher auch nicht als solches verstanden werden.

Wichtige Informationen zu den Finanzberatern

UBS AG London Branch („UBS“) ist in der Schweiz zugelassen und wird durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht beaufsichtigt. UBS ist weiters in UK durch die Prudential Regulation Authority zugelassen und unterliegt der Aufsicht durch die Financial Conduct Authority und der eingeschränkten Aufsicht der Prudential Regulation Authority. UBS handelt ausschließlich als Berater von Atrium und niemand anderem im Zusammenhang mit den in diese Mitteilung beschriebenen Angelegenheiten und ist gegenüber niemandem außer Atrium dafür verantwortlich, die gegenüber Kunden von UBS erforderlichen Sorgfaltspflichten zu erbringen oder Beratung in Zusammenhang mit den hierin genannten Angelegenheiten zu leisten. Weder UBS noch ihre verbundenen Unternehmen haben oder übernehmen im Zusammenhang mit dieser Mitteilung, einer darin enthaltenen Erklärung, der Akquisition oder anderweitig irgendeine Verpflichtung, Haftung oder Verantwortung (direkt oder indirekt, vertraglich, deliktisch, gesetzlich oder anderweitig) gegenüber einer Person, die nicht Kunde von UBS ist.

Goldman Sachs Israel LLC handeln ausschließlich für Gazit und Newco und niemanden anderen in Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung erwähnten Angelegenheiten und sind sie mit Ausnahme von Gazit und Newco gegenüber niemanden verpflichtet, die gegenüber Kunden von Goldman Sachs Israel LLC erforderlichen Sorgfaltspflichten zu erbringen oder im Zusammenhang mit der Verschmelzung und anderen hierin genannten Angelegenheiten zu beraten.

Ausländische Jurisdiktionen

Die Möglichkeit von Atrium-Aktionären, die nicht in den Niederlanden, Österreich, oder Jersey ansässig sind oder deren Staatsangehörigkeit besitzen, an der Transaktion teilzunehmen, kann durch die Gesetze der jeweiligen Rechtsordnungen, in denen sie sich befinden oder deren Staatsbürger sie sind, eingeschränkt werden. Personen, die nicht in den Niederlanden, Österreich oder Jersey ansässig sind, sollten sich über alle anwendbaren rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen bzw. Beschränkungen ihrer Rechtsordnung informieren und diese beachten. Weitere Einzelheiten in Bezug auf ausländische Aktionäre werden im Rundschreiben enthalten sein. Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieses Dokuments in oder innerhalb anderer Rechtsordnungen als den Niederlanden, Österreich oder Jersey kann gesetzlich eingeschränkt sein, und daher sollten sich alle Personen, die dem Recht einer anderen Rechtsordnung als den Niederlanden, Österreich oder Jersey unterliegen, über alle geltenden Anforderungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung der geltenden Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, lehnen die an der Transaktion beteiligten Unternehmen und Personen jegliche Verantwortung oder Haftung für die Verletzung solcher Beschränkungen ab.

Kopien dieser Mitteilung und der Dokumentation im Zusammenhang mit der Transaktion und der Verschmelzung werden und dürfen weder direkt noch indirekt in, innerhalb oder aus einer Rechtsordnung, in der lokale Gesetze oder Vorschriften ein erhebliches Risiko zivilrechtlicher, behördlicher oder strafrechtlicher Folgen nach sich ziehen können, wenn Informationen in Bezug auf die Akquisition an Atrium-Aktionäre in dieser Rechtsordnung (eine „ausgeschlossene Jurisdiktion“) verschickt oder zugänglich gemacht werden per Post versandt oder anderweitig weitergeleitet oder verteilt werden. Personen, die dieses Dokument erhalten (einschließlich Depotbanken, Vertreter und Treuhänder), dürfen es nicht nach, innerhalb oder aus einer ausgeschlossenen Jurisdiktion verteilen oder senden.

Diese Mitteilung stellt kein Angebot von Wertpapieren im Staat Israel dar.

US-Inhaber

Inhaber von Atrium-Aktien, die: (i) ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den USA haben; oder (ii) ihren Sitz in den USA haben; oder (iii) ein Verwahrer, Nominee oder Treuhänder sind, die Atrium-Aktien für Personen in den USA oder mit eingetragener Anschrift in den USA halten („US-Inhaber“), sollten beachten, dass sich die Akquisition auf die Wertpapiere einer an der Amsterdamer Börse und der Wiener Börse notierten Gesellschaft aus Jersey bezieht und den niederländischen, österreichischen und jersey-spezifischen Offenlegungsanforderungen und -praktiken unterliegt (die sich von denen in den USA unterscheiden) und dass es angedacht ist, die Akquisition mittels einer Verschmelzung nach Jersey-Gesellschaftsgesetz durchzuführen. Eine Transaktion, die im Wege einer Verschmelzung durchgeführt wird, unterliegt nicht den Angebotsvorschriften des US Exchange Act, und die Proxy Solicitation Rules des US Exchange Act sind auf die Akquisition nicht anwendbar. Die Akquisition unterliegt den niederländischen, österreichischen und jersey-spezifischen Offenlegungsanforderungen und -praktiken, die sich von den Offenlegungsanforderungen der US-Tender Offer- und Proxy Solicitation-Regeln unterscheiden. Die in dieser Mitteilung und dem Rundschreiben enthaltenen Finanzinformationen wurden bzw. werden mit den geltenden IFRS erstellt und sind daher möglicherweise nicht mit den Finanzinformationen von Gesellschaften vergleichbar, deren Abschlüsse in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen in den USA erstellt werden.

Der Erhalt von Bargeld als Gegenleistung im Rahmen der Akquisition durch einen US-Inhaber von Atrium-Aktien kann einen steuerpflichtigen Vorgang für die Einkommensteuerzwecke der USA und nach den geltenden US-amerikanischen und lokalen Steuergesetzen sowie ausländischen und anderen Steuergesetzten darstellen. Jedem Atrium-Aktionär wird dringend empfohlen, seine eigenen Berater unverzüglich zu den ihn betreffenden rechtlichen und steuerlichen Folgen der Akquisition zu konsultieren. Für US-Inhaber von Atrium-Aktien kann es schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die sich aus den US-Federal Securities Laws ergeben, durchzusetzen, da Newco und Atrium ihren Sitz außerhalb der USA haben und einige oder alle ihre Führungskräfte und Direktoren ebenfalls außerhalb der USA ansässig sind. US-Inhaber von Atrium-Aktien sind möglicherweise nicht in der Lage, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder seine Führungskräfte oder Direktoren vor einem nicht-amerikanischen Gericht wegen Verstößen gegen die US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Außerdem kann es schwierig sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen und seine verbundenen Unternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung (einschließlich der durch Verweis in dieser Mitteilung aufgenommenen Informationen), mündliche Erklärungen zur Akquisition sowie andere von Newco, Gazit und Atrium veröffentlichte Informationen enthalten Aussagen, die als „zukunftsgerichtete Aussagen“ zu qualifizieren sind oder qualifiziert werden können. Zukunftsgerichtete Aussagen sind prospektiver Natur und basieren nicht auf historischen Fakten, sondern auf aktuellen Erwartungen und Prognosen des Managements von Newco, Gazit und Atrium über zukünftige Ereignisse und unterliegen daher Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder impliziten zukünftigen Ergebnissen abweichen können.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten Aussagen über die erwarteten Auswirkungen der Akquisition auf Newco, Gazit und Atrium, den erwarteten Zeitpunkt und Umfang der Akquisition und andere Aussagen, die nicht historische Fakten betreffen. Häufig, aber nicht immer, können zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Wörtern identifiziert werden wie „geplant“, „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „unterliegt“, „budgetiert“, „angesetzt“, „geschätzt“, „prognostiziert“, „beabsichtigt“, „antizipiert“ oder „antizipiert nicht“ oder „glaubt“, oder Variationen solcher Wörter und Phrasen oder Aussagen, oder durch die Formulierung, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse durchgeführt, stattfinden oder erreicht werden „können“, „könnten“, „sollten“, „würden“, „mögen“ oder „werden“. Obwohl Newco, Gazit und Atrium glauben, dass die Erwartungen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen, angemessen sind, können Newco, Gazit und Atrium nicht garantieren, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen. Zukunftsgerichtete Aussagen bergen naturgemäß Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten werden. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von denjenigen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Keine Gewinnprognosen oder -schätzungen

Keine Aussage in dieser Mitteilung ist als Gewinnprognose oder -schätzung für einen bestimmten Zeitraum gedacht und keine Mitteilung in diesem Dokument soll so interpretiert werden, dass das Ergebnis oder der Gewinn je Aktie von Newco, Gazit oder Atrium, für das laufende oder zukünftige Geschäftsjahr, zwangsläufig dem historischen veröffentlichten Ergebnis oder dem Gewinn je Aktie von Newco, Gazit oder Atrium entsprechen oder dieses übersteigen würde.

Veröffentlichung auf der Website

Eine Kopie dieser Mitteilung wird vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen für Personen mit Wohnsitz in ausgeschlossenen Jurisdiktionen auf der Website von Atrium unter https://www.aere.com und auf der Website von Gazit unter https:// www.gazitglobe.com/investor-relations/news-and-updates/ zur Verfügung gestellt.

Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Inhalte dieser Websites nicht durch Verweis aufgenommen werden und somit keinen Bestandteil dieses Dokuments bild

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: Atrium European Real Estate Limited
Seaton Place 11-15
UK-JE4 0QH St Helier Jersey / Channel Islands
Telefon: +44 (0)20 7831 3113
FAX:
Email: richard.sunderland@fticonsulting.com
WWW: http://www.aere.com
ISIN: JE00B3DCF752
Indizes:
Börsen: Luxembourg Stock Exchange, Wien
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