SPÖ-Drobits: „Gentechnik ist immer als solche zu kennzeichnen!“

Wien (OTS/SK) – „Egal ob alte oder neue: Gentechnik ist immer Gentechnik. Deshalb müssen auch weiterhin strenge Regeln betreffend Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung für alle gentechnisch veränderten Pflanzen gelten“, fordert SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Christian Drobits anlässlich einer aktuell präsentierten Studie der EU zur so genannten „neuen Gentechnik“. Die EU-Kommission vertritt darin die Ansicht, dass der derzeit geltende EU-Rechtsrahmen für genveränderte Organismen aus dem Jahr 2001 für die neue Gentechnik nicht mehr zweckmäßig sei. Geplant ist nun ein breit angelegter Konsultationsprozess, um die Gestaltung eines neuen Rechtsrahmens für diese biotechnologischen Verfahren zu erörtern. ****

Die Kommission führt aus, dass das Potenzial der neuen Gentechnik für eine nachhaltige Landwirtschaft und Ernährung – zB. durch widerstandsfähigere Pflanzen – gegeben sei. „Dass dies Begehrlichkeiten bei der Landwirtschaft weckt, ist verständlich, vor allem weil mit dem Argument Druck und Erwartungshaltung aufgebaut wird, durch die neue Gentechnik könnten Pflanzen entstehen, die widerstandsfähiger gegen Krankheiten oder Trockenheit seien. Allerdings bleiben diese vermeintlichen Vorteile von Gentechnik-Pflanzen aber bisher unbewiesen“, erläutert Drobits. Er sieht die Hauptprofiteure dieser Debatte vor allem bei den Saatgutproduzenten und Verkäufern von patentierten Pflanzen und nicht bei den LandwirtInnen oder gar den KonsumentInnen. „Aus deren Sicht müssen wir immer die Frage stellen, welche gesundheitlichen Risiken tragen genmanipulierte Pflanzen? Deshalb muss auch in Zukunft der Konsument freie Wahl bei Lebensmitteln haben und das gelingt nur durch eine entsprechende Kennzeichnung“, bekräftigt der Konsumentenschutzsprecher

Abschließend fordert Drobits einmal mehr, dass auch in Zukunft das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gelten muss, wonach die gesetzlichen Regelungen betreffend Gentechnik auch die sogenannte neue Gentechnik umfassen. „Das betrifft sowohl strenge Zulassungsverfahren, als auch eine Risikoüberprüfung sowie die Kennzeichnung. Nur so kann Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Wahlfreiheit gewährleistet bleiben“, so Drobits abschließend. (Schluss) sr/ls

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